
Heizkostenzuschuss der Gemeinde
Die Marktgemeinde gewährt auch in diesem Winter Personen mit niedrigem Einkommen einen einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00. Ansuchen dafür können ab sofort am Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservice) gestellt werden.
PensionistInnen mit Bezug derAusgleichszulage, welche bereits im Vorjahr den Heizkosten-zuschuss der Gemeinde erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen! Sie werden automatisch berücksichtigt. Der Zuschuss wird direkt auf das jeweilige Bankkonto angewiesen.
Antragsberechtigter Personenkreis:
- Die antragstellende Person muss seit mindestens fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Nußdorf-Debant gemeldet sein.
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs-/Grundversorgungsleistungen
- BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen
Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
€ 1.435,00/Monat für alleinstehende Personen
€ 2.265,00/Monat für zwei Personen
€ 2.665,00/Monat für drei Personen
€ 2.965,00/Monat für vier Personen
+ € 300,00 /Monat für jede weitere Person
Bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit bzw. Pension werden Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) aliquot angerechnet (Nettoauszahlungsbetrag x 14 / 12).
Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind anzurechnen:
- alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen
Nicht angerechnet werden:
- Pflegegeldbezüge
- Familienbeihilfen
- Wohn- und Mietzinsbeihilfen
- Witwengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
- Beschädigtengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
- Rentenleistungen nach dem Heimopferrentengesetz
- erhöhte Ausgleichszulagenbezüge/Ausgleichszulagenbonus
In Abzug zu bringen sind:
- zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit gerichtlich festgelegt
Das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen ist nachzuweisen durch:
- einen aktuellen Pensionsbescheid, einen aktueller Lohnzettel, eine Bezugsbestätigung, einen Nachweis über Unterhalts-/Alimentationszahlung
Anspruchsberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind eingeladen, im Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservice) unter Vorlage der erforderlichen Einkommens-nachweise einen Antrag zu stellen. Der Heizkostenzuschuss wird auf das jeweilige Konto überwiesen.









