Leerstandsabgabe
Mit 1. Jänner 2026 ist das neue Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass für Gebäude und Wohnungen eine Leerstandsabgabe an die Gemeinde zu bezahlen ist, wenn diese durchgehend 6 Monate oder länger nicht als Hauptwohnsitz verwendet werden.
Bei der Leerstandsabgabe handelt es sich um eine sogenannte Selbstbemessungsabgabe. Das heißt, die Abgabepflichtigen müssen die Höhe der Abgabe selbst bemessen (= berechnen) und diese anschließend an die Gemeinde bezahlen.
Berechnung Leerstandsabgabe (Excel)
Laut Gesetz muss die Bemessung und Bezahlung der Abgabe für das laufende Jahr 2026 im Zeitraum vom 1. Jänner 2027 bis 31. März 2027 durchgeführt werden.
Zu den konkreten geltenden Leerstandsabgabe-Bestimmungen, insbesondere zur Abgabenhöhe, zur Ermittlung der Nutzfläche und zu den Ausnahmen von der Abgabepflicht, dürfen wir auf das Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetz -TFLAG verweisen.
Basismietwerte Bezirk Lienz 06 2025
Festlegung Basismietwerte LgBl 06 2025
Verordnung über die Erhebung einer Leerstandsabgabe
Hinweisen dürfen wir im Zusammenhang mit der Leerstandsabgabe auch auf die Initiative „Sicheres Vermieten“ des Landes Tirol. Infos dazu sind auf www.tirol.gv.at/sicheresvermieten zu finden.
