Parteienverkehr - Öffnungszeiten

Heute, Donnerstag

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Morgen, Freitag

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Sprechstunden Bürgermeister

Heute, Donnerstag

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Nächste: Dienstag, 18.08.2026

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Wir bitten um Terminvereinbarung!

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Öffnungszeiten Müllhof

Morgen, Freitag

16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch, 19.08.2026

15:00 - 18:00 Uhr

Müllabfuhr

Freitag, 04.09.2026

Veranstaltungen

August

Nußdorfer Kirchtag

Sonntag, 16. August 2026

Almkirchtag

Sonntag, 23. August 2026, ab 12.00 Uhr (Hofalm/Debanttal)

Gedenkmesse der Schützenkompanie

Sonntag, 30. August 2026, 10.30 Uhr (Gemeinde-Ruemitsch)

September

Almfestl mit "Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant" und "Jous mit Freunden"

Sonntag, 6. September 2026, ab 11.00 Uhr (Mecki's Panoramastubn)

Nachbarschaftstreff für alle Senior:innen

Montag, 7. September 2026, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Nußdorfer Herbstfest

Samstag und Sonntag, 12. und 13. September 2026

Nachbarschaftstreff für alle Senior:innen

Montag, 21. September 2026, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Oktober

Nachbarschaftstreff für alle Senior:innen

Montag, 5. Oktober 2026, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Almfestl mit "Die Planlousn"

Sonntag, 18. Oktober 2026, ab 11.00 Uhr (Mecki´s Panoramastubn)

Nachbarschaftstreff für alle Senior:innen

Montag, 19. Oktober 2026, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

November

Nachbarschaftstreff für alle Senior:innen

Montag, 2. November 2026, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Nachbarschaftstreff für alle Senior:innen

Montag, 16. November 2026, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Nachbarschaftstreff für alle Senior:innen

Montag, 30. November 2026, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Dezember

Nachbarschaftstreff für alle Senior:innen

Montag, 14. Dezember 2026, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Aktuelle Informationen aus dem Bürgerservice

Ferien-Kinderbetreuungsscheck

€ 50,-- Förderung für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren (Förderalter!)

Auch im heurigen Jahr stehen für Kindergartenkinder und Schüler im Sommer 2026 fast auf die gesamte Ferienzeit, das sind 8 Wochen, ausgedehnte Betreuungsangebote durch das Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OKZ) und den Verein „Volksschule in Bewegung“ zur Verfügung. Weiters besteht die Möglichkeit, mit den Nationalparkspürnasen des Nationalparks Hohe Tauern aufregende Abenteuer zu erleben.

 

Auch heuer gewährt die Marktgemeinde wieder allen Familien für die Kinderbetreuung in den Sommerferien einen finanziellen Zuschussvon € 50,-- pro Kind.

 

Wofür gibt es den € 50,-- Zuschuss?

 

Den Zuschuss gibt es für jedes Kind im Alter von 3 bis 12 Jahren beim Besuch der Sommerbetreuungsangebote von Osttiroler Kinderbetreuungszentrum, Verein „Volksschule in Bewegung“ sowie „Nationalparkspürnasen“ des Nationalparks Hohe Tauern.

 

Wie komme ich zur Förderung?

Sie haben Ihr Kind im Osttiroler Kinderbetreuungszentrum oder über den Verein „Volksschule in Bewegung“ zur Sommerbetreuung angemeldet?

Bei Vorlage eines Ansuchens (Formular), der Rechnung des OKZ bzw. des Vereins „Volksschule in Bewegung“ und der Zahlungsbestätigung im Bürgerservicebüro des Marktgemeindeamtes werden 50 % des Rechnungsbetrages überwiesen (bis zur Ausschöpfung des € 50,-- - Guthabens; Einreichschluss 31.10.2026).

 

Ihr Kind möchte das Programm der Nationalparkspürnasen des Nationalparks Hohe Tauern besuchen?

Immer dienstags von 14. Juli bis 1. September 2026 im Lienzer Talboden (Detailprogramm hier zum Download oder zur freien Entnahme im Foyer des Marktgemeindeamtes). Die Nationalpark-Ranger:innen nehmen euch bei aufregenden Ausflügen zu geheimnisvollen Plätzen mit – Spiel und Spaß sind garantiert! Das Programm richtet sich an Kinder von 6 bis 10 Jahren.

Eine Teilnahme ist nur mit vorherigerAnmeldung möglich (jeweilsab 1 Woche vor dem Programmpunkt im Nationalparkhaus Matrei: Tel. 04875/5161-10)

Abholung des Kinderbetreuungsschecks vor dem Programmtag (nach erfolgter Anmeldung) im Bürgerservicebüro am Marktgemeindeamt und Einlösung des Schecks am Programmtag bei den Nationalparkrangern.

 

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Heizkostenzuschuss 2026/2027 des Landes Tirol

Beantragung 1. Mai bis 31. Oktober 2026

 

Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.

 

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Netzwerk Gesund ins Leben

eine kostenlose und freiwillige Familienbegleitung

Das Netzwerk Gesund ins Leben bietet werdenden Eltern sowie Eltern mit einem oder mehreren Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eine kostenlose und freiwillige Familienbegleitung an. Die Begleitung erfolgt niederschwellig in Form von Hausbesuchen und ist auf einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten angelegt. Sie ist bedarfs- sowie ressourcenorientiert unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der jeweiligen Familie.

 

Nähere Infos

 

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Sozialroutenplan für Tirol

Plattform aller Sozialeinrichtungen in ganz Tirol

 

Der Sozialroutenplan ist eine digitale Hilfe-Plattform. Er zeigt Menschen in Tirol, wo sie Hilfe bekommen können – zum Beispiel bei Geldproblemen, Wohnungssuche oder anderen Sorgen.

Bisher gab es nur ein gedrucktes Heft für Innsbruck und Salzburg. Jetzt gibt es den Sozialroutenplan auch online – für ganz Tirol. So finden Sie schnell Hilfe – ganz einfach im Internet.

 

 

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InfoEck der Generationen: Sommer-Broschüre 2026

Feriencamps, Lerncamps, Familienurlaube für Kinder, Jugendliche und Familien

 

Um Familien in Tirol bei der Planung der Kinderbetreuung in den Sommerferien zu unterstützen, steht ab sofort die bewährte Sommer-Broschüre mit vielen Angeboten wie Feriencamps, Workshops oder auch sportlichen Aktivitäten zur Verfügung. Da die Plätze meist sehr begehrt sind, ist eine frühzeitige Buchung empfehlenswert. 

 

Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508 80 78 04, E-Mail: gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at, www.tirol.gv.at/gesellschaft-und-arbeit/

 

Zum Broschüren-Download

 

 

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Gastfamilien für Schuljahr 2026/27 gesucht

YFU Austria - interkultureller Austausch

 

Gastfamilien für das Schuljahr 2026/276 gesucht!

 

Der bildungsorientierte  Verein "YFU Austria - Interkultureller Austausch" will mit internationalem Schüler:innenaustausch die Welt näher zusammenbringen - doch erst durch weltoffene und ehrenamtliche Gastfamilien wird dies möglich!

 

Weitere Infos

 

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Energie-Härtefonds TIWAG und IKB

Der Stromhärtefonds der TIWAG -Tiroler Wasserkraft und der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) wird aufgestockt.

 

Haushalte, die bereits vom ORF-Beitrag befreit sind, können ab sofort einen Antrag stellen und dadurch mit einer Entlastung bis zu 104,40 Euro brutto pro Haushalt rechnen. Der Betrag wird direkt mit der nächsten TIWAG-Stromrechnung gutgeschrieben.

Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr erhalten anspruchsberechtigte Haushalte, nach Angaben der TIWAG, einen Rabatt auf den Netto-Energiepreis von rund drei Cent/kWh bzw. einer Entlastung von rund 30 Prozent des Energiepreises.

 

Haushalte, die bereits vom ORF-Beitrag befreit sind und Strom von TIWAG oder IKB beziehen, schicken ab 01.12.2025 bis 30.06.2026 ihre Unterlagen (Schreiben OBS-Befreiung und Strom-Jahresabrechnung ausgestellt im Jahr 2025) per Post an das Netzwerk Tirol hilft, 6020 Innsbruck, Meraner Straße 5; an die E-Mail-Adresse vom Netzwerk Tirol hilft: netzwerk@tirol.gv.at oder geben sie persönlich beim Tiroler Hilfswerk, 6020 Innsbruck, Meraner Straße 5, ab.

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Gemeindezuschuss

beim Kauf einer Saisonkarte bzw. eines Sportpasses

 

Im Rahmen unserer FAMILIENFÖRDERUNGSAKTIONEN unterstützt die Marktgemeinde den Ankauf einer Saisonkarte, eines Sportpasses der Stadt Lienz,einer „Saisonkarte Osttirol mit Kärnten“ oder einer „Snow Cardfür Kinder ab 6 Jahren, Schüler, Lehrlinge, Studenten sowie Präsenz- und Zivildiener bis zum vollendeten 25. Lebensjahrmit einem KOSTENZUSCHUSS von € 100,--.

Förderungswürdige Personen, die eine SAISONKARTE, eine SNOW CARD oder einen SPORTPASS kaufen wollen, mögen im Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservicebüros) ab sofort einen GUTSCHEIN über € 100,-- abholen, mit dem man beim Kauf bei der Lienzer Bergbahnen AG eine Ermäßigung von
€ 100,--
erhält.

Wurde ein Sportpass (bzw. eine Saisonkarte oder Snow Card) bereits angekauft, kann der Zuschussbetrag von € 100,-- an die förderungswürdige Person unter Mitnahme des Sportpasses, der Snow Card bzw. der Saisonkarte als Nachweis am Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservicebüros) beantragt werden und wird auf das jeweilige Bankkonto überwiesen.

 

 

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Tiroler Jugendkarte

für Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren

Handy auspacken, Tiroler Jugendkarte zeigen und Vergünstigungen einlösen: Die Tiroler Jugendkarte bietet zahlreiche Vorteile für Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren in ganz Tirol – sei es der Besuch im Schwimmbad oder Museum, der Führerschein, bei einer Fahrt mit der Bergbahn, die Nachhilfe und der Einkauf in einem Sport-, Bücher- oder Modegeschäft.

 

Die Jugendkarte kann kostenlos online beantragt und in der Land Tirol-App aktiviert werden. Anschließend können Vergünstigungen bei Vorteilsgebern in allen Tiroler Bezirken eingelöst werden – vom reduzierten Eintritt bis zum Rabatt auf den Führerschein. 

 

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Schulgeld

Schulkostenbeihilfe

Unterstützung einkommensschwacher Familien

 

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen finanziellen Beitrag zu den Kosten zu unterstützen, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter entstehen. Pro Kind und Kalenderjahr wird – abhängig von der Einkommensstufe – ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Einkommensobergrenzen sind in den jeweiligen Richtlinien festgelegt. Grundlage ist das monatliche Nettoeinkommen (ein Zwölftes des jährlichen Netto-Haushaltseinkommens). Maßgeblich ist das Haushaltseinkommen des Vorjahres, d. h. des Jahres vor Antragstellung.

 

Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Personenanzahl          Einkommensgrenze I                              Einkommensgrenze II

2                                                       € 1.900,00                               € 2.200,00

3                                                       € 2.400,00                               € 2.700,00

4                                                       € 2.800,00                               € 3.100,00

5                                                       € 3.200,00                               € 3.500,00

Jede weitere Person               + € 400,00                             + €   400,00

 

Höhe der Förderung:

  • € 200,00 unterhalb der Einkommensgrenze „I“
  • € 150,00 zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“

 

Förderanträge können vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres online eingereicht werden.

Nähere Infos und Antragstellung:

www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/

 

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