


Straßenrandpflege im Siedlungsgebiet
Um ein gepflegtes Orts- und Straßenbild zu erreichen, ist während der Sommermonate ein Teil unserer Bauhofmitarbeiter praktisch ausschließlich mit der Pflege und Betreuung der gemeindeeigenen Grünanlagen, Spielplätze und Wege beschäftigt.
Vor allem das Mähen der Straßenränder im Siedlungsgebiet ist dabei sehr zeitaufwendig und kann vielfach nur händisch ausgeführt werden.
Um eine kleine Entlastung für unseren Bauhof zu erreichen, möchten wir alle Hausbesitzer bitten, im Zuge der eigenen Garten- und Rasenpflege auch die öffentlichen Wegränder vor den Hausgärten mitzumähen.
Nachdem das Mähen der Straßenränder durch liegen gelassenen Hundekot immer wieder unnötig erschwert wird, möchten wir in diesem Zusammenhang alle Hundebesitzer darauf hinweisen, dass der Hundekot aus öffentlichen Anlagen und Einrichtungen (dazu zählen auch die Straßenränder!) zu entfernen ist.
Weiters bitten wir zu beachten, dass Äste, Sträucher und Hecken nicht auf Gehsteige bzw. öffentlichen Straßengrund ragen dürfen! Sollte dies der Fall sein, ist der jeweilige Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Äste, Sträucher und Hecken selbst bis auf die eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Danke für die Mithilfe!

Stellenausschreibung der Sauna Vital Agunt
Wir suchen eine Reinigungskraft für 10 Stunden pro Woche, geringfügiges Dienstverhältnis.
Interessierte melden sich bitte bei Saunapächter Hubert Wolfinger unter 0664/26 12 302.
Sauna Vital Agunt, Andrä Idl-Straße 3, 9990 Nußdorf-Debant

Sommer-Erlebniswochen in Nußdorf-Debant
Um den Familien unserer Gemeinde eine rechtzeitige Organisation der Ferienbetreuung zu ermöglichen wird mitgeteilt, dass die vom O.K.-Zentrum angebotenen Sommer-Erlebniswochen in Nußdorf-Debant für Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren heuer über einen Zeitraum von 3 Wochen stattfinden!
Die Erlebniswochen starten am Montag, 10. Juli 2023 und enden am Freitag, 28. Juli 2023.
Die Kinder werden von geschultem Personal von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Kindergarten Debant betreut (täglicher Treffpunkt), nutzen die Möglichkeiten im Gemeinde-Sport- und Freizeitzentrum und unternehmen je nach Witterung abwechslungsreiche Ausflüge.
Eine Amtliche Mitteilung mit ausführlichen Details zu den Sommer-Erlebniswochen und weiteren Betreuungsmöglichkeiten über die Sommermonate für Kinder jeden Alters erscheint rechtzeitig vor Ferienbeginn.

Lärmverordnung der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Für unsere Marktgemeinde gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine Lärmverordnung, die wir Ihnen wieder in Erinnerung rufen dürfen:
Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des ganzen Jahres untersagt.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde im Einsatz stehen.

Leerstandsabgabe
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger!
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer!
Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche allerdings noch nicht in diesem Jahr, sondern erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist.
Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Meldung nach dem Meldegesetz.
Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten.
Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festgesetzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Homepage unserer Marktgemeinde https://www.nussdorf-debant.at/buerger/service/gebuehren/steuern unter dem Menüpunkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe nachgelesen werden.
Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgelesen werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz.

Ehrung für Tiroler Traditionsbetriebe
Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.
Alle heimischen Betriebe, die 2023 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.


