Parteienverkehr - Öffnungszeiten

Heute, Mittwoch

08:00 - 12:30 Uhr

Morgen, Donnerstag

08:00 - 12:30 Uhr

16:00 - 18:00 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Heute, Mittwoch

Keine Bürgermeister Sprechstunden

Nächste: Donnerstag, 09.04.2026

16:00 - 18:00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarung!

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Öffnungszeiten Müllhof

Heute, Mittwoch

15:00 - 18:00 Uhr

Freitag, 10.04.2026

16:00 - 18:00 Uhr

Müllabfuhr

Freitag, 17.04.2026

Veranstaltungen

April

Baum- und Strauchschnittsammlung

ab Dienstag, 7. April 2026, ab 07.00 Uhr

Flohmarkt am Parkplatz des Wohn- und Pflegeheimes

Samstag, 11. April 2026, 09.00 - 12.00 Uhr

Erstkommunion Nußdorf

Sonntag, 12. April 2026, 09.00 Uhr (Pfarrkirche Nußdorf)

Konzert der Landesmusikschule Lienzer Talboden

Mittwoch, 15. April 2026, 19.00 Uhr (Kultursaal Debant)

Bluatschink Familienkonzert

Samstag, 18. April 2026, 15.00 Uhr, Kultursaal Debant

Infoabend "Pension 2026: Was ändert sich"

Dienstag, 21. April 2026, 18.00 Uhr (AK Lienz)

130 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nußdorf-Debant

Samstag, 25. Apil 2026 (Gemeindezentrum Nußdorf-Debant)

Erstkommunion Debant

Sonntag, 26. April 2026, 08.45 Uhr (Pfarrkirche Debant)

Freiwilligenwoche 2026

22. bis 28. April 2026

Sprechtag der Tiroler Landesvolksanwältin

Mittwoch, 29. April 2026

Veranstaltung der ÖGK "Stressfrei bewegt"

Mittwoch, 29. April 2026, Lienz

Mai

Weckruf der Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant

Freitag, 1. Mai 2026 (Ortsgebiet Nußdorf-Debant)

Maibaumpassen des Krampusvereins

Donnerstag, 30. April bis Sonntag, 3. Mai 2026 (Toni Egger-Park Debant)

Kinovorführung "Schmetterlinge im Ohr"

Dienstag, 5. Mai 2026, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

Muttertagsfeiern in Nußdorf und Debant

Mittwoch, 6. Mai 2026, 15.00 Uhr (Kultursaal Debant/Mehrzwecksaal Nußdorf)

ASVÖ Familiensporttag 2026

Samstag, 30. Mai 2026

Juni

Infoabend der Jungbauernschaft/Landjugend Nußdorf-Debant

Freitag, 26. Juni 2026, 18.00 Uhr, Landjugendheim (Mehrzweckhaus Nußdorf)

Juli

Almfestl mit "Musikkapelle Heinfels" und "Die Glocknergeister"

Sonntag, 12. Juli 2026, ab 11.00 Uhr (Mecki's Panoramastubn)

September

Almfestl mit "Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant" und "Jous mit Freunden"

Sonntag, 6. September 2026, ab 11.00 Uhr (Mecki's Panoramastubn)

Stellenausschreibung

Mitarbeiter:in Gemeindeverwaltung (m/w/d)

 

Bei der Marktgemeinde Nußdorf-Debant gelangt eine Stelle als Karenzvertretung im Sekretariat mit einem Beschäftigungsausmaß von 24 Wochenstunden zur Besetzung.

 

Ihre Aufgaben:

  • Büro- und Sekretariatstätigkeiten für Bürgermeister, Amtsleitung und Bauamt
  • Mithilfe bei der Bearbeitung allgemeiner Verwaltungsaufgaben
  • Bürgerservice
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Ihr Profil:

  • Einschlägige abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung
  • Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office etc.)
  • Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Kooperationsfähigkeit und Integrationsfähigkeit
  • Bei Männern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Befreiungsbescheid
  • Einwandfreier Leumund

 

 

Einstellung und Entlohnung:

Das Beschäftigungsausmaß beträgt 24 Wochenstunden. Die Anstellung erfolgt zum 1. Juli 2026 als Karenzvertretung gemäß den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 in der geltenden Fassung (Einstufung VB I/d, ca. € 1.750,00 brutto).

Eine leistungsgerechte, höhere Entlohnung ist abhängig von Ihrer fachlichen Qualifikation, Berufserfahrung und anrechenbaren Vordienstzeiten möglich.

 

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung, die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen persönlich, per Post oder per E-Mail (marktgemeinde@nussdorf-debant.at)

 

bis spätestens Dienstag, 5. Mai 2026

 

an das Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant richten.

Für allfällige Rückfragen wenden Sie sich bitte an Bürgermeister Ing. Andreas Pfurner (0664/1062222).

 

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 i.V.m. § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

 

Der Bürgermeister

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Lärmverordnung der Marktgemeinde Nußdorf-Debant

1. Mai bis 30. September

 

Für unsere Marktgemeinde gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine Lärmverordnung, die wir Ihnen wieder in Erinnerung rufen dürfen:

 

Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Fasching­alm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.

An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des ganzen Jahres untersagt.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde im Einsatz stehen.
 

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Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Information zum topographischen Außendienst 2026

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, über die bevorstehenden topographischen Arbeiten in Ihrem Gemeindegebiet zu informieren.


Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 in Ihrem Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.


Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.


Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).


Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.


Wir danken für Ihr Verständnis.

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Nachwuchs FC WR Nußdorf-Debant

* NW-Trainer und Betreuer gesucht * Einladung Fußballschnuppertraining

Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant SUCHT:

 

Nachwuchs-Trainer und Betreuer für den Kinderfußball

 

Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant LÄDT EIN:

 

Fußball-Schnuppertraining ab 4 Jahren

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Straßenumbenennung

ab 1. März 2026

 

Wir dürfen informieren, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. November 2025 eine Änderung der Straßenbezeichnung von Hermann Gmeiner-Straße in Marktstraße beschlossen hat.

 

Diese Änderung tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Sämtliche Gebäude der ehemaligen Hermann Gmeiner-Straße erhalten somit die neue Straßenbezeichnung „Marktstraße“, wobei die Hausnummern unverändert bleiben.

Einzig die im SOS Kinderdorf selbst einliegenden (Wohn-)Objekte erhalten unter Beibehaltung der Top- bzw. Türnummern die Straßenbezeichnung „Pestalozzistraße 7“.

 

Die neue Adresse der Marktgemeinde Nußdorf-Debant lautet daher ab 1. März 2026 Marktstraße 4.

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Ehrung für Tiroler Traditionsbetriebe

durch das Land Tirol

 

Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.

Alle heimischen Betriebe, die 2026 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.
 

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Änderung der Müllhof-Öffnungszeiten

ab 01.01.2026

 

Seitens der Marktgemeinde Nußdorf-Debant darf darauf hingewiesen werden, dass ab 01.01.2026 folgende neue Öffnungszeiten gelten:            

                            

  • Mittwoch         15.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag              16.00 bis 18.00 Uhr

Ab Jänner 2026 keine Samstags-Öffnungen mehr!

 

Am Dienstag, 23.12.2025 sowie am Dienstag, 30.12.2025 gibt es aufgrund der Feiertage

jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr eine außertourliche Müllhof-Öffnung.

 

Zu den Müllhof-Öffnungszeiten können auch Christbäume entsorgt werden.

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Bauvollendungsanzeigen für PV-Anlagen

Abgabepflicht

 

Seit September 2023 sind nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung viele Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche unter 100 m² nicht mehr anzeige- bzw. bewilligungspflichtig.

 

Es ist allerdings unbedingt zu beachten, dass auch für diese anzeige- und bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen gemäß § 52b Abs. 6 TBO 2022 eine Bauvollendungsanzeige bei der Marktgemeinde eingebracht werden muss und zwar unverzüglich nach der Fertigstellung.

 

Das entsprechende Formular ist am Marktgemeindeamt erhältlich oder finden sie HIER.

 

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Verkauf von 3 Stück Mähroboter der Marke Husqvarna

Information

Die Marktgemeinde Nußdorf-Debant mustert 3 Stück gut erhaltene Rasenroboter der Marke Husqvarna (Automower 450X) zum Verkaufspreis von € 1.000,-- pro Stück (inkl. Ladestation) aus. Der Neupreis der im Herbst 2019 angeschafften Geräte betrug jeweils € 3.490,--.

 

Bei Interesse und für weitere Details können Sie sich jederzeit gerne am Marktgemeindeamt (04852/62222) oder bei Bürgermeister Ing. Andreas Pfurner (0664/1062222) melden.

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Großbrand Firma Rossbacher im Juni 2025

Schadstoffmessungen des Landes

Am 14. August 2025 hat das Land Tirol die Ergebnisse der neuesten Schadstoffmessungen in Zusammenhang mit dem Großbrand bei der Firma Rossbacher veröffentlicht:

 

 

Medieninformation

Innsbruck, am 14. August 2025

 

Land Tirol Logo

Großbrand in Osttirol: Weitere Messergebnisse liegen vor

  • Untersuchungen von Proben der Luft, Vegetation, Futtermittel, Lebensmittel, Grundwasser und Boden ergeben keine Hinweise auf Gefahr für Bevölkerung
  • Bereits Messergebnisse der Analytischen Taskforce München und der Berufsfeuerwehr Bozen ergaben zum Zeitpunkt der Probennahme keine Hinweise auf besondere Gefahren für Bevölkerung und Umwelt

Nach dem Großbrand in Nußdorf-Debant haben die Messergebnisse der Analytischen Taskforce München sowie die Zwischenergebnisse der Berufsfeuerwehr Bozen zum Zeitpunkt der Probennahme keine Hinweise auf besondere Gefahren für die Bevölkerung und Umwelt ergeben (siehe dazu Presseaussendung des Landes vom 3. Juli 2025 und vom 9. Juli 2025). Das wird jetzt durch weitere Messergebnisse bestätigt, für welche Proben der Luft, Vegetation, Futtermittel, Lebensmittel sowie des Grundwassers und des Bodens entnommen wurden. 

„Die Gesundheit der Menschen hat für uns oberste Priorität. Ganz in diesem Sinne haben wir eine Vielzahl an unterschiedlichen Proben rund um die Recycling-Anlage nehmen und analysieren lassen. Die Ergebnisse zeigen uns: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Auswirkungen des Brandereignisses insgesamt als gering zu betrachten. Demnach liegen zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin keine Hinweise auf eine besondere Gefahrensituation für die Bevölkerung vor“, informiert Elmar Rizzoli, Leiter des Zentrums für Krisen- und Katastrophenmanagement des Landes. 

  • Luftschadstoffe: Die Ergebnisse der durchgeführten Feinstaubuntersuchungen zeigen keine Überschreitung von Grenzwerten und auch keine auffälligen oder wesentlich erhöhten Konzentrationen an potentiell giftigen Schadstoffen. Grund dafür ist mitunter die Wetterlage: Durch die vorherrschenden Luftbewegungen und Luftturbulenzen kam es ständig zu einer Verdünnung der potentiellen Schadstoffkonzentrationen. Selbst die am höchsten gemessenen Schadstoffwerte rund um das Brandgeschehen entsprachen maximal einem Drittel der laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) täglich zulässigen Aufnahmemenge.
  • Vegetation/Futtermittel: Auch die untersuchten Futtermittel bzw. die um den Brandort liegende Vegetation zeigen keine besonderen Auffälligkeiten. Sowohl in Grünschnitt- als auch Futtermittelproben konnten keine Schwermetallbelastungen über den gültigen Grenzwerten festgestellt werden. Es ist daher von keiner Verunreinigung von Futtermitteln auszugehen und es sind auch keine weiteren Maßnahmen notwendig.
  • Lebensmittel: Proben wurden auch von Lebensmitteln – wie Obst und Gemüse, das rund um den Brandort wuchs – genommen. Die Ergebnisse zeigten keine Überschreitung der Grenzwerte bei Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber, sowie bei polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCBs). Lediglich bei einer Salatprobe zeigte sich – unter Heranziehung des strengen Grenzwertes für Arsen in Babynahrung – eine leicht erhöhte Konzentration von Arsen. Der strenge Grenzwert für Arsen in Babynahrung wurde deshalb als Referenz herangezogen, da für Obst und Gemüse keine Arsen-Grenzwerte definiert sind. Für andere Lebensmittel – etwa Reisprodukte oder Salz – gibt es gesetzlich geregelte Grenzwerte für Arsen. Diese Grenzwerte wurden bei der Salatprobe nicht überschritten. Ob der hier ermittelte leicht erhöhte Wert in ursächlichem Zusammenhang mit dem Brandereignis steht, kann mangels Vergleichsproben vor dem Ereignis nicht beurteilt werden. Ein akutes gesundheitsschädigendes Risiko durch die gemessene Arsen-Konzentration kann ausgeschlossen werden. Zur abschließenden Gesamtbewertung wird ergänzend noch eine Stellungnahme bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES eingeholt. Unabhängig davon wird die Einhaltung allgemeiner hygienischer Maßnahmen in Bezug auf den Verzehr von Obst und Gemüse wie das gründliche Waschen und/oder Schälen empfohlen.
  • Grundwasser/Boden: Schlussendlich zeigen auch die bisherigen Untersuchungen des Grundwassers keine bedenklichen Auffälligkeiten. Die Grundwasseruntersuchungen werden weiterhin fachkundig fortgesetzt. Sollten bedenkliche Auffälligkeiten festgestellt werden, werden sofort Maßnahmen durch die zuständige Abfallbehörde eingeleitet. Hinsichtlich möglicher Verunreinigungen des Bodens hat das Land Tirol dem Betreiber der Recycling-Anlage per Bescheid ein Sanierungskonzept vorgeschrieben, dessen Umsetzung in weiterer Folge von der Behörde überwacht wird (siehe dazu Presseaussendung des Landes vom 8. Juli 2025). 

Rückfragehinweis

Konrad Pölzl, MA
+43 512 508 1913
pr@tirol.gv.at

Land Tirol, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 1902 | E-Mail: pr@tirol.gv.at | DVR: 0059463

 

 

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