
Hinweis zur Biomüllenentleerung
Zu Weihnachten findet die Biomüllentleerung bereits am Samstag, 23.12.2023 (statt Montag, 25.12.) statt. Wir bitten um Beachtung!
Zu Weihnachten findet die Biomüllentleerung bereits am Samstag, 23.12.2023 (statt Montag, 25.12.) statt. Wir bitten um Beachtung!
Wir dürfen Sie informieren, dass sich aufgrund einer Fusion unserer Hausbank mit der Raiffeisenbank Sillian unsere Bankverbindung geändert hat.
Bitte benutzen Sie ab sofort für zukünftige Abbuchungen/Überweisungen folgendes Konto:
Bank: Raiffeisenkasse Sillian – Lienzer Talboden
BIC: RZTIAT22368
IBAN: AT25 3636 8000 0722 0007
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Ing. Andreas Pfurner
Die Sauna Vital Agunt such ab sofort zwei Reinigungskräfte:
Interessierte melden sich bitte bei Saunapächter Hubert Wolfinger unter 0664/26 12 302.
Sauna Vital Agunt, Andrä Idl-Straße 3, 9990 Nußdorf-Debant
Im Rahmen der Aktion „Bildungsscheck“ gewährt die Marktgemeinde allen GemeindebürgerInnen beim Besuch bestimmter Bildungsveranstaltungen des BILDUNGSHAUSES Osttirol sowie des ASKÖ-Projektes "Xund im Alter" einen finanziellen Zuschuss, der pro Person und Jahr maximal € 50,-- beträgt.
Alle Infos zu den geförderten Veranstaltungen und zur Abwicklung finden Sie in der Amtlichen Mitteilung
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger!
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer!
Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche allerdings noch nicht in diesem Jahr, sondern erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist.
Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Meldung nach dem Meldegesetz.
Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten.
Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festgesetzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Homepage unserer Marktgemeinde https://www.nussdorf-debant.at/buerger/service/gebuehren/steuern unter dem Menüpunkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe nachgelesen werden.
Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgelesen werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.
Alle heimischen Betriebe, die 2023 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.
Aufgrund der aktuell massiv anhaltenden Serie von Anrufbetrugsfällen, bei denen sich die Täter als „Polizeibeamte“ ausgeben und mit perfiden Lügengeschichten vorwiegend ältere Menschen unter Druck setzen, um Bargeld oder Wertgegenstände herauszulocken – leider ist das den Kriminellen in einigen Fällen gelungen – darf ein Informationsblatt des Landeskriminalamtes veröffentlicht werden, in dem die Vorgehensweise der Täter im Detail beschrieben, sowie die wichtigsten Präventionstipps der Polizei enthalten sind.
Ebenso wurde bereits ein weiterer Modus eines versuchten „Polizei-Trick“-Betruges gemeldet: In diesem Fall nahm der Täter ohne vorherigen Anruf direkt an der Wohnungstür Kontakt mit dem Opfer auf, gab sich als Polizeibeamter aus und erklärte, dass es in der Gegend mehrere Einbrüche gegeben habe. Der Täter erkundigte sich nach Wertgegenständen in der Wohnung, um diese in weiterer Folge durch die Polizei sicher verwahren zu können.
ANRUFBETRUG - falsche Polizisten
Ergänzend wird zur weiteren Information ein Flyer „Gemeinsam Sicher in den besten Jahren“ veröffentlicht:
GEMEINSAM SICHER in den besten Jahren