Parteienverkehr - Öffnungszeiten

Heute, Donnerstag

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Sprechstunden Bürgermeister

Heute, Donnerstag

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Nächste: Dienstag, 05.05.2026

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Wir bitten um Terminvereinbarung!

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Öffnungszeiten Müllhof

00:00 - 00:00 Uhr

Mittwoch, 06.05.2026

15:00 - 18:00 Uhr

Müllabfuhr

Freitag, 15.05.2026

Veranstaltungen

Mai

Weckruf der Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant

Freitag, 1. Mai 2026 (Ortsgebiet Nußdorf-Debant)

Maibaumpassen des Krampusvereins

Donnerstag, 30. April bis Sonntag, 3. Mai 2026 (Toni Egger-Park Debant)

Erweiterter Amtstag BH Lienz

Montag, 4. Mai 2026

Kinovorführung "Schmetterlinge im Ohr"

Dienstag, 5. Mai 2026, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

So haben Betrüger keine Chance!

Dienstag, 5. Mai 2026, 18.00 Uhr (AK Lienz)

Muttertagsfeiern in Nußdorf und Debant

Mittwoch, 6. Mai 2026, 15.00 Uhr (Kultursaal Debant/Mehrzwecksaal Nußdorf)

Ladies Walk & Run im Dolomitenstadion Lienz

Samstag, 9. Mai 2026

Tiroler Tage des offenen Ateliers

9. und 10. Mai 2026, jeweils von 13 bis 19 Uhr, 85 Ateliers in allen Tiroler Bezirken

ASVÖ Familiensporttag 2026

Samstag, 30. Mai 2026

Tanzcafé im Wohn- und Pflegeheim Nußdorf-Debant

Samstag, 30. Mai 2026, ab 14.00 Uhr (Wohn- und Pflegeheim Nußdorf-Debant

Juni

Maibaumpassen des Krampusvereins

Freitag, 29. Mai bis Montag, 1. Juni 2026 (Toni Egger-Park Debant)

Erweiterter Amtstag BH Lienz

Montag, 1. Juni 2026

Infoabend der Jungbauernschaft/Landjugend Nußdorf-Debant

Freitag, 26. Juni 2026, 18.00 Uhr, Landjugendheim (Mehrzweckhaus Nußdorf)

Juli

Erweiterter Amtstag BH Lienz

Montag, 6. Juli 2026

Almfestl mit "Musikkapelle Heinfels" und "Die Glocknergeister"

Sonntag, 12. Juli 2026, ab 11.00 Uhr (Mecki's Panoramastubn)

August

Erweiterter Amtstag BH Lienz

Montag, 3. August 2026

September

Almfestl mit "Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant" und "Jous mit Freunden"

Sonntag, 6. September 2026, ab 11.00 Uhr (Mecki's Panoramastubn)

Oktober

Almfestl mit "Die Planlousn"

Sonntag, 18. Oktober 2026, ab 11.00 Uhr (Mecki´s Panoramastubn)

Sperre des Brenner-Korridors

am 30. Mai 2026


30. Mai 2026: Sperre des Brennerkorridors


• Zwischen 11 und 19 Uhr: Sperre der A 13 Brenner Autobahn zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner in beide Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr
• Zusätzlich Sperre der B 182 Brennerstraße sowie der L 38 Ellbögener Straße für den Durchzugsverkehr
• Ganztägig mit Verkehrseinschränkungen in ganz Tirol zu rechnen
• Grund: von Privatperson angemeldete Versammlung auf der A 13 auf Basis einer Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes
• Land, ASFiNAG und Einsatzorganisationen setzen begleitende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung
• Alle Infos: www.tirol.gv.at/brennersperre


Am Samstag, 30. Mai, kommt es aufgrund einer von einer Privatperson angemeldeten Versammlung auf Basis einer Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes auf der A 13 Brenner Autobahn zu einer umfangreichen Verkehrssperre im Wipptal: Zwischen 11 und 19 Uhr wird die A 13 Brenner Autobahn zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner in beide Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Im gleichen Zeitraum wird zudem die B 182 Brennerstraße sowie die L 38 Ellbögener Straße für den Durchzugsverkehr gesperrt. In Tirol ist ganztägig mit Verkehrseinschränkungen und -verzögerungen zu rechnen. Für Durchreisende ist es am 30. Mai nicht möglich, den Brennerkorridor zu nutzen. Es wird
empfohlen, Tirol großräumig zu umfahren. Es wird zudem empfohlen, auf nicht notwendige Autofahrten innerhalb Tirols bestmöglich zu verzichten.


Seitens der Behörde werden in enger Zusammenarbeit mit dem Autobahnbetreiber ASFiNAG sowie den Einsatzorganisationen zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die (Versorgungs-)Sicherheit in der Region aufrechtzuerhalten. Alle Infos zur Sperre des Brennerkorridors am 30. Mai finden sich unter www.tirol.gv.at/brennersperre.


Versammlung einer Privatperson macht Sperren zwingend notwendig


„Versammlungen erfordern keine Genehmigung. Sie können von der Behörde nur unter besonderen Umständen bescheidmäßig untersagt werden. Dies war in der Vergangenheit auf dem
Brennerkorridor mehrere Male der Fall. Aber auf Basis der bestehenden Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts wird die von einer Privatperson für 30. Mai 2026 angemeldete
Versammlung nicht behördlich untersagt“, erklärt Kathrin Eberle, Bezirkshauptfrau des Bezirks Innsbruck-Land. Die entsprechende Versammlungsanzeige erfolgte frühzeitig.


Aufgrund dieser Versammlung auf der Autobahn (Bereich Matrei am Brenner) muss die A 13 für den Verkehr gesperrt werden. „Zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit haben wir auf Basis eines umfangreichen Verkehrs- und Sicherheitskonzeptes weitere Maßnahmen veranlasst“, so BH Eberle. Entsprechend werden die B 182 Brennerstraße sowie die L 38 Ellbögener Straße für den Durchzugsverkehr gesperrt – ausgenommen ist lediglich Ziel- oder Quellverkehr. Weitere Maßnahmen sind unter anderem verstärkte Kontrollen in ganz Tirol sowie die Stationierung von zusätzlichen Rettungsfahrzeugen in der Region Wipptal.


Strenge Kontrollen für Ziel- oder Quellverkehr


Konkret bedeutet das, dass am 30. Mai zwischen 11 und 19 Uhr nur Ziel- oder Quellverkehr im Wipptal Gschnitztal, Navistal, Schmirntal oder Valsertal unterwegs sein darf. „Ziel- oder Quellverkehr liegt vor, wenn das Fahrtziel oder der Ausgangspunkt der Fahrt nachweislich im Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Schmirntal oder Valsertal liegt. Also wenn man etwa im Wipptal wohnt oder in ein Hotel ins Gschnitztal fährt oder seine Großmutter im Navistal besucht oder eine Ware aus dem Schmirntal ausliefern muss“, erklärt Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes.


Neben den Sperren in der Region Wipptal gilt am 30. Mai zudem in ganz Tirol inklusive Osttirol bereits ab 9 Uhr ein Fahrverbot für Transit-Lkw über 7,5 Tonnen auf der Nord-Süd-Strecke.
Beides – sowohl das Lkw-Fahrverbot als auch das Fahrverbot auf den Landesstraßen im Wipptal – wird streng von der Polizei kontrolliert. „Wir kontrollieren an den Grenzen und schicken den nicht berechtigten Durchzugsverkehr wieder zurück. Zusätzliche Kontrollen gibt es an den Landesstraßen im Wipptal“, so Enrico Leitgeb, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei: „Wer am 30. Mai im Wipptal unterwegs sein will, muss glaubhaft nachweisen, Ziel- oder Quellverkehr zu sein – das ist etwa mit einer Buchungsbestätigung möglich. Nicht Berechtigte müssen umdrehen.“


Kommunikation im Vorfeld soll Durchzugsverkehr abhalten


„Für den 30. Mai ist es entscheidend, den Durchzugsverkehr erst gar nicht nach Tirol kommen zu lassen – nur so können wir ein Verkehrschaos verhindern“, weiß auch ASFiNAG-Geschäftsführer Stefan Siegele: „In diesem Sinne informieren wir vorab Stakeholder und Partner in ganz Europa. Zudem haben wir für 30. Mai veranlasst, dass auch in den Nachbarländern Informationen an Infotafeln an Autobahnen eingespielt werden. Der Durchzugsverkehr wird großräumig über die Schweiz und die Nachbarbundesländer Tirols umgeleitet.“ Die Sperre wird zusätzlich an Verkehrsdatendienste für die Einspielung in Navi-Systeme übermittelt. Damit wird verhindert, dass der Verkehr über die gesperrten Routen geleitet wird.

Die Sperre des Brennerkorridors wird in Tirol, Österreich und auch über Österreichs Grenzen hinaus kommuniziert. „Die von einer Privatperson angemeldete Versammlung und die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes verpflichten uns dazu, diese weitreichenden Maßnahmen zu treffen und diese auch bestmöglich zu kommunizieren. Zentral ist die eigens dafür erstellte Website, auf der wir zahlreiche Fragen beantworten, sowohl für Durchreisende, als auch Gäste in Tirol und Einheimische. Mit mehrsprachigen Informationsmaterialien werden wir auch wesentliche Stakeholder wie Automobilclubs, Verkehrsservice-Stellen oder Tourismusverbände bedienen. Zusätzlich werden wir vor allem über Social Media international – allen voran in unseren Nachbarländern – auf die Sperre hinweisen. Unsere Kernbotschaft: ‚Umfahren Sie Tirol am 30. Mai 2026 großräumig!‘“, erklärt Florian Kurzthaler, Vorstand der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Landes.

 

Info

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Stellenausschreibung

Mitarbeiter:in Gemeindeverwaltung (m/w/d)

 

Bei der Marktgemeinde Nußdorf-Debant gelangt eine Stelle als Karenzvertretung im Sekretariat mit einem Beschäftigungsausmaß von 24 Wochenstunden zur Besetzung.

 

Ihre Aufgaben:

  • Büro- und Sekretariatstätigkeiten für Bürgermeister, Amtsleitung und Bauamt
  • Mithilfe bei der Bearbeitung allgemeiner Verwaltungsaufgaben
  • Bürgerservice
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Ihr Profil:

  • Einschlägige abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung
  • Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office etc.)
  • Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Kooperationsfähigkeit und Integrationsfähigkeit
  • Bei Männern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Befreiungsbescheid
  • Einwandfreier Leumund

 

 

Einstellung und Entlohnung:

Das Beschäftigungsausmaß beträgt 24 Wochenstunden. Die Anstellung erfolgt zum 1. Juli 2026 als Karenzvertretung gemäß den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 in der geltenden Fassung (Einstufung VB I/d, ca. € 1.750,00 brutto).

Eine leistungsgerechte, höhere Entlohnung ist abhängig von Ihrer fachlichen Qualifikation, Berufserfahrung und anrechenbaren Vordienstzeiten möglich.

 

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung, die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen persönlich, per Post oder per E-Mail (marktgemeinde@nussdorf-debant.at)

 

bis spätestens Dienstag, 5. Mai 2026

 

an das Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant richten.

Für allfällige Rückfragen wenden Sie sich bitte an Bürgermeister Ing. Andreas Pfurner (0664/1062222).

 

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 i.V.m. § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

 

Der Bürgermeister

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Lärmverordnung der Marktgemeinde Nußdorf-Debant

1. Mai bis 30. September

 

Für unsere Marktgemeinde gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine Lärmverordnung, die wir Ihnen wieder in Erinnerung rufen dürfen:

 

Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Fasching­alm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.

An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des ganzen Jahres untersagt.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde im Einsatz stehen.
 

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Ferienbetreuung im Sommer 2026

Informationen zum Angebot

 

Wie bereits über die Kinderbetreuungs- und Kinderbildungseinrichtungen kommuniziert, wird in den Sommermonaten für Kindergartenkinder und Schüleraus Nußdorf-Debant eine Sommerbetreuung angeboten.

 

Neben der ganzjährig geführten Kinderkrippe des Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OKZ) für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren steht im Sommer 2026 für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren eine OKZ-Kindergartengruppe im Kindergarten Debant sowie für Schüler im Alter von 6 bis 12 Jahren eine Betreuung über den Verein „Volksschule in Bewegung“ zur Verfügung.

 

Information zu freien Plätzen:

 

---> Volksschule in Bewegung, Hans Schmuck (0664/2667977)

---> Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (04852/68418)

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Stellenausschreibung

Mitarbeiter Kläranlage (m/w/d - Vollzeit)

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Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Information zum topographischen Außendienst 2026

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, über die bevorstehenden topographischen Arbeiten in Ihrem Gemeindegebiet zu informieren.


Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 in Ihrem Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.


Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.


Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).


Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.


Wir danken für Ihr Verständnis.

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Nachwuchs FC WR Nußdorf-Debant

* NW-Trainer und Betreuer gesucht * Einladung Fußballschnuppertraining

Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant SUCHT:

 

Nachwuchs-Trainer und Betreuer für den Kinderfußball

 

Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant LÄDT EIN:

 

Fußball-Schnuppertraining ab 4 Jahren

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Straßenumbenennung

ab 1. März 2026

 

Wir dürfen informieren, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. November 2025 eine Änderung der Straßenbezeichnung von Hermann Gmeiner-Straße in Marktstraße beschlossen hat.

 

Diese Änderung tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Sämtliche Gebäude der ehemaligen Hermann Gmeiner-Straße erhalten somit die neue Straßenbezeichnung „Marktstraße“, wobei die Hausnummern unverändert bleiben.

Einzig die im SOS Kinderdorf selbst einliegenden (Wohn-)Objekte erhalten unter Beibehaltung der Top- bzw. Türnummern die Straßenbezeichnung „Pestalozzistraße 7“.

 

Die neue Adresse der Marktgemeinde Nußdorf-Debant lautet daher ab 1. März 2026 Marktstraße 4.

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Ehrung für Tiroler Traditionsbetriebe

durch das Land Tirol

 

Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.

Alle heimischen Betriebe, die 2026 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.
 

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Änderung der Müllhof-Öffnungszeiten

ab 01.01.2026

 

Seitens der Marktgemeinde Nußdorf-Debant darf darauf hingewiesen werden, dass ab 01.01.2026 folgende neue Öffnungszeiten gelten:            

                            

  • Mittwoch         15.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag              16.00 bis 18.00 Uhr

Ab Jänner 2026 keine Samstags-Öffnungen mehr!

 

Am Dienstag, 23.12.2025 sowie am Dienstag, 30.12.2025 gibt es aufgrund der Feiertage

jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr eine außertourliche Müllhof-Öffnung.

 

Zu den Müllhof-Öffnungszeiten können auch Christbäume entsorgt werden.

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