Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Es wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Netto-Haushaltseinkommens) je nach Größe des Haushalts die nachstehend angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Personenanzahl Einkommensgrenze „I“ Einkommensgrenze „II“
2 € 1.600,-- € 1.900,--
3 € 2.100,-- € 2.400,--
4 € 2.500,-- € 2.800,--
5 € 2.900,-- € 3.200,--
jede weitere Person € 400,-- € 400,--
Die Höhe der Förderung beträgt
€ 200,-- unterhalb der Einkommensgrenze „I“
€ 150,-- zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“
Anträge sind vom 01.01. - 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular beim Amt der Tiroler Landesregierung einzubringen. Dem Antrag ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Infos bzw. Anträge finden Sie im Internet (Homepage des Landes Tirol) unter
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/
Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, werden Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung gestellt. Telefonische Anforderung beim Land Tirol: 0512-508-7831.