Parteienverkehr - Öffnungszeiten

Heute, Freitag

08:00 - 12:30 Uhr

Morgen, Samstag

Keine Amtsstunden!

Sprechstunden Bürgermeister

Heute, Freitag

Keine Bürgermeister Sprechstunden

Nächste: Dienstag, 28.03.2023

15:00 - 17:00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarung!

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Öffnungszeiten Müllhof

Heute, Freitag

16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch, 29.03.2023

16:00 - 18:00 Uhr

Müllabfuhr

Freitag, 24.03.2023

Veranstaltungen

März

7. Osttiroler Gartentag

Samstag, 25. März 2023

Radbasar

Sonntag, 26. März 2023 (Kultursaal Debant)

Ostereierschießen der Sportschützen

Freitag, 31. März 2023 (Sportschützenlokal)

April

Workshop "Korbflechten" des OGV

Samstag, 1. April 2023 (Mehrzwecksaal Nußdorf)

Baum- und Strauchschnittsammlung 2023

am Montag, 3. April 2023, ab 07.00 Uhr

Filmvorführung "Eiffel in Love"

Dienstag, 4. April 2023, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

Blutspendeaktion

Mittwoch, 5. April 2023 (Kultursaal Debant), 15.00 - 20.00 Uhr

"Geschichtenzeit" in der Bücherei Nußdorf

Mittwoch, 5. April 2023, 15.00 Uhr

Finde das goldene Osterei!

von Gründonnerstag bis Ostermontag 2023

"Der Osterhase kommt" - Überraschungen für die Kinder

Samstag, 8. April 2023

Frühjahrskonzert der Marktmusikkapelle

Sonntag, 9. April 2023 (Kultursaal Debant), Beginn 20.00 Uhr

Sprechtag Landesvolksanwältin

Donnerstag, 13. April 2023

Konzert der Landesmusikschule Lienzer Talboden

Dienstag, 18. April 2023 (Kultursaal Debant)

Theateraufführung 2023 (Kultursaal Debant)

Freitag, 21.04.2023, 20.00 Uhr Samstag, 22.04.2023, 20.00 Uhr Freitag, 28.04.2023, 20.00 Uhr Samstag, 29.04.2023, 20.00 Uhr Sonntag, 30.04.2023, 15.00 Uhr

Vortrag des OGV

Samstag, 22. April 2023 (Mehrzwecksaal Nußdorf)

Erstkommunion in Nußdorf

Sonntag, 23. April 2023

Freiwilligentag 2023

am Dienstag, 25. April 2023, 16.00 bis 18.00 Uhr, Kultursaal Debant

Vortrag des PVÖ: "Patientenverfügung und Erbrecht"

Freitag, 28. April 2023, 17.00 Uhr, Seniorenstüberl

Erstkommunion in Debant

Sonntag, 30. April 2023

Mai

Weckruf der Marktmusikkapelle

Montag, 1. Mai 2023

Filmvorführung "Auf alles, was uns glücklich macht"

Dienstag, 2. Mai 2023, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

Maibaumpassen der Freiwilligen Feuerwehr in Nußdorf

30.04.-03.05.2023

Jahreshauptversammlung des kath. Familienverbandes Debant

Samstag, 6. Mai 2023 (Kultursaal Debant)

Muttertagsfeier im Mehrzwecksaal Nußdorf

Freitag, 12. Mai 2023

Muttertagsfeier im Kultursaal Debant

Samstag, 13. Mai 2023

Vortrag des PVÖ: Rotes Kreuz

Freitag, 19. Mai 2023, 17.00 Uhr, Seniorenstüberl

Juni

Firmung in Debant

Samstag, 3. Juni 2023, 11 Uhr

CD-Präsentation Kinderchor Nußdorf

Sonntag, 4. Juni 2023 (Kultursaal Debant)

Fronleichnamsprozession in Nußdorf mit Frühschoppen und Maibaumverlosung

Donnerstag, 8. Juni 2023

SSt - Schnupper-Sporttag

Samstag, 17. Juni 2023, Sport- und Gemeindezentrum Debant

Sonntagsmatinee der Harmonikaklasse Linz

Sonntag, 18. Juni 2023 (Kultursaal Debant)

Herz Jesu-Prozession in Debant

Sonntag, 18. Juni 2023

Kabarett mit Clemens Maria Schreiner

Donnerstag, 22. Juni 2023 (Kultursaal Debant)

Frühschoppen der MMK im Wohn- und Pflegeheim Nußdorf-Debant

25. Juni 2023

Juli

Konzert EDMUND

Samstag, 1. Juli 2023 (Stadl-Arena)

Almfestl in der Mecki's Dolomiten-Panoramastubn mit "MK Dölsach" und "Dolomiten Express"

Sonntag, 2. Juli 2023

Schulschlussfest in Nußdorf-Debant

Samstag, 8. Juli 2023

Picknick-Konzert im Park der MMK

Samstag, 15. Juli 2023

August

Bezirksmusikfest in Nußdorf-Debant

Samstag und Sonntag, 5. und 6. August 2023

September

Mineralienausstellung

Sonntag, 10. September 2023 (Kultursaal Debant)

Almfestl in der Mecki's Dolomiten-Panoramastubn mit "MK Oberlienz" und "Der Osttiroler"

Sonntag, 10. September 2023

12. Debanttalsprint des SKO

Samstag, 16. September 2023

Nußdorfer Herbstfest

Samstag und Sonntag, 23. und 24. September 2023

Aktuelle Informationen aus dem Bürgerservice

Bildungsscheck

Bildungsscheck der Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Frühjahrsprogramm 2023

Im Rahmen der Aktion „Bildungsscheck“ gewährt die Marktgemeinde allen GemeindebürgerInnen beim Besuch bestimmter Bildungsveranstaltungen des BILDUNGSHAUSES Osttirol sowie des ASKÖ-Projektes "Xund im Alter" einen finanziellen Zuschuss, der pro Person und Jahr maximal € 50,-- beträgt.

 

Abwicklung der Förderung:

 

BILDUNGSHAUS OSTTIROL:

 

ASKÖ-PROJEKT "XUND IM ALTER":

  • Bei allen Kursen wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten (begrenzte Teilnehmerzahl).
  • ASKÖ Landesverband Tirol, Innsbruck, Tel.: 0512/589112                    Mail: anmeldung@askoe-tirol.at                 online: www.askoe-fit.at
  • Keine Abholung eines Bildungsschecks nötig. Bei Vorlage der Rechnung und des Zahlungsnachweises im Bürgerservicebüro wird der Förderbetrag überwiesen (bis zur Ausschöpfung des jährlichen Guthabens von € 50,--).

 

Zum Bildungshaus-Programm 

 

Geförderte ASKÖ-Veranstaltungen "Xund im Alter"

 

Alle ASKÖ-Veranstaltungen "Xund im Alter"

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Förderung

Energiekostenzuschuss Ukraine-Krise des Landes Tirol

Einreichfrist bis 31.03.2023 verlängert!

Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine-Krise wird vom Land Tirol ein Energiekostenzuschuss in Höhe von einmalig € 250,-- pro Haushalt gewährt, wenn das Einkommen folgende Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

 

        1.900,00      pro Monat für alleinstehende Personen

€        2.700,00      pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften

€            450,00      pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

€            330,00      pro Monat zusätzlich für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

€            750,00      pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt

€            600,00      pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

 

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens nicht anzurechnen sind

  • Pflegegeldbezüge
  • Familienbeihilfen
  • Wohn- und Mietzinsbeihilfen
  • Einkommen (wie z.B. Lehrlingsentschädigungen) minderjähriger Kinder im gemeinsamen Haushalt
  • Witwengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
  • Beschädigtengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
  • Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz
  • erhöhte Ausgleichszulagenbezüge

bzw. in Abzug zu bringen sind

  • zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind.

 

Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (z.B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.

 

Personen, welche den Heizkostenzuschuss des Landes beantragt haben, erhalten den Energiekostenzuschuss automatisch, eine eigene Antragstellung ist nicht erforderlich!

 

Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

  • BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs-/Grundversorgungsleistungen
  • BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen

 

Ansuchen können bis 31.03.2023 im Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservice) oder online (mit Beilage einer Haushaltsbestätigung und den Einkommensnachweisen) gestellt werden.

 

Infosbzw. online-Antragstellung im Internet unter

https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/tiroler-hilfswerk/formulareunterstuetzung/

 

 

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Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde

Für Bezieher niedriger Einkommen wird auch in diesem Winter von der Marktgemeinde ein einmaliger Heizkostenzuschuss von € 150,00 gewährt.

PensionistInnen mit Bezug derAusgleichszulage, welche bereits im Vorjahr den Heizkostenzuschuss der Gemeinde erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen! Sie werden automatisch für den Zuschuss berücksichtigt. Dieser wird direkt auf das jeweilige Bankkonto angewiesen.

Antragsberechtigter Personenkreis:

  • Der Antragsteller muss seit mindestens fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Nußdorf-Debant gemeldet sein.

 

Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

  • BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs-/Grundversorgungsleistungen
  • BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen

 

Die Netto-Einkommensgrenzen betragen:

€           1.000,00  /Monat für alleinstehende Personen

€           1.590,00  /Monat für Ehepaare/Lebensgemeinschaften

€               260,00  /Monat zusätzlich für das 1. und 2. im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

€               190,00  /Monat zusätzlich für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

€               550,00  /Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt

€               380,00  /Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

 

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind anzurechnen

  • alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen

 

Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (z.B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.

 

Nicht angerechnet werden:

  • Pflegegeldbezüge
  • Familienbeihilfen
  • Wohn- und Mietzinsbeihilfen
  • Lehrlingsentschädigungen
  • Witwengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
  • Beschädigtengrundrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
  • Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz
  • erhöhte Ausgleichszulagenbezüge

 

In Abzug zu bringen sind:

  • zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit gerichtlich festgelegt

 

Das Einkommen aller Familienmitglieder ist nachzuweisen durch:

  • aktuellen Pensionsbescheid, Lohnzettel, Bezugsbestätigung, Nachweis Unterhalts-/Alimenten­zahlung…
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

 

Anspruchsberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger darf ich einladen, sich am Marktgemeindeamt (Erdgeschoss, Bürgerservicebüros) zu melden, wo nach Vorlage der erforderlichen Einkommensnachweise der Heizkostenzuschuss auf das jeweilige Konto überwiesen wird.

 

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Förderung

€ 100,-- Gemeindezuschuss

Familienförderungsaktion der Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Im Rahmen unserer Familienförderungsaktionen unterstützt die Marktgemeinde den Ankauf einer Saisonkarte, eines Sportpasses der Stadt Lienz, einer "Saisonkarte Osttirol mit Kärnten" oder einer "Snow Card" für Kinder ab 6 Jahren, Schüler, Lehrlinge, Studenten sowie Präsenz- und Zivildiener bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit einem Kostenzuschuss von € 100,--.

 

 

Alle Infos und Preise finden Sie hier

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Neues „Psychosoziales Zentrum Osttirol“ in Betrieb

Maximilianstraße 20, 9900 Lienz

Das "Psychosoziale Zentrum Osttirol" versteht sich als erste niederschwellige Anlaufstelle für Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige.

Das vierköpfige multiprofessionelle Team besteht aus einer Sozialpädagogin, einer Psychologin, einem Krankenpfleger mit psychiatrischem Diplom und einem Sozialarbeiter.

Zusätzlich zu den im Folder genannten Öffnungszeiten (Mo – Fr von 09:00 – 14:00 Uhr) können Beratungen auch dienstags von 17:00 – 19:00 Uhr vereinbart werden.

 

Folder

 

Psychosoziales Zentrum Osttirol

Maximilianstraße 20 | 9900 Lienz
M +43 (0) 676 852 500 209

T +43 (0) 50 500 201
E hans.schantl@psz.tirol

W www.psz.tirol

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Familie

Caritas - Entlastungsdienst der Familienhilfe

Die Familienhilfe der Caritas ist eine „Krisenfeuerwehr“, die ins Haus kommt, wenn es akute Notsituationen und kurzfristige Betreuungsengpässe für…

Hilfe, die ins Haus kommt

Und plötzlich geht es doch wieder weiter: Der Entlastungsdienst der Caritas Familienhilfe unterstützt in schwierigen Situationen. Unsere Mitarbeiter*innen entlasten dabei die Familie und ihre Kinder im Alltag. Familienhilfe ist vielfältig, Familienhilfe ist flexibel.

 

Wir sind für Sie da

  • wenn Sie rund um eine Schwangerschaft und Entbindung Hilfe brauchen;
  • wenn Sie selbst oder Ihre Kinder erkrankt sind oder ein Krankenhausaufenthalt nötig ist;
  • wenn Sie von einer chronischen oder psychischen Erkrankung betroffen sind;
  • wenn Sie sich in belastenden Situationen befinden, die zu Erschöpfung führen;
  • wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten und weitere Kinder zu versorgen sind;
  • wenn Sie berufstätig sind, Ihr Pflegeurlaub aufgebraucht ist und Ihr Kind erkrankt ist;
  • wenn Sie kurzfristige Entlastung bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder Familienmitglieder mit Behinderung brauchen;
  • wenn Sie Termine wahrnehmen müssen und ihre Kinder nicht mitnehmen können;
  • wenn das Thema Sterben/Tod in der Familie zu belastenden Situationen führt.

 

Was wir bieten

  • Wir betreuen Ihre Kinder liebevoll und verantwortungsbewusst bei Ihnen zu Hause, beaufsichtigen Lern- und Hausaufgaben und kümmern uns um eine sinnvolle Freizeitgestaltung;
  • Wir unterstützen Sie vorübergehend in der Haushaltsführung (Wäschepflege, Einkaufen, Kochen);
  • Wir versuchen Sie in Ihrer persönlichen Lebenssituation gut zu begleiten, und Sie finden bei uns ein offenes, aber diskretes Ohr;
  • In dringenden Fällen bleiben unsere Mitarbeiter*innen auch über Nacht oder leisten Wochenend- bzw. Feiertagsdienst;
  • Wir kümmern uns um eine Nachsorge;
  • Eine längerfristige Nachbetreuung kann fallweise auch durch unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen gewährleistet werden.

 

Kosten

Die Kosten werden von den Gemeinden und den Familien (Selbstbehalt) getragen. Durch Spendengelder und Sponsoren ist es möglich, den Selbstbehalt der Familie an das familiäre Einkommen anzupassen und Nothilfe zu leisten.

Caritas Familienhilfe Osttirol

Antoniusgasse 2 9900 Lienz

04852 621-4210

0676 8730 6221

 

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Schulgeld

Schulkostenbeihilfe

für das Schuljahr 2022/23

Seit 1. Jänner 2022 gibt es die neue Förderung „Schulkostenbeihilfe“ des Landes Tirol. Sie ersetzt die bisherige Schulstarthilfe.


Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Es wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 


Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Netto-Haushaltseinkommens) je nach Größe des Haushalts die nachstehend angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:


Personenanzahl    Einkommensgrenze „I“    Einkommensgrenze „II“
              2                                € 1.600,--                         € 1.900,--
              3                                € 2.100,--                         € 2.400,--
              4                                € 2.500,--                        € 2.800,--
              5                                € 2.900,--                        € 3.200,--
jede weitere Person        €    400,--                          €    400,--


Die Höhe der Förderung beträgt
    € 200,-- unterhalb der Einkommensgrenze „I“
    € 150,-- zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“


Anträge sind vom 01.01. - 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular beim Amt der Tiroler Landesregierung einzubringen. Dem Antrag ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

 

Infos bzw. Anträge finden Sie im Internet (Homepage des Landes Tirol) unter 
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/ 
 

Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, werden Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung gestellt. Telefonische Anforderung beim Land Tirol: 0512-508-7831.

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Familie

Tiroler Kindergeld plus

Hier finden Sie Details zum Tiroler Kindergeld plus

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen.
Förderungen werden für Kinder gewährt, welche vor dem 2. September des Förderzeitraumes das 2. bzw. 3. Lebens-jahr vollendet haben 


Geburtsdatum 02.09.2018 - 01.09.2020


Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 
Das Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Nettohaushaltseinkommens) darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.


    Personenanzahl     Einkommensgrenze „I“     Einkommensgrenze „II“
                   2                                 € 1.600,--                            € 1.900,--
                   3                                 € 2.100,--                            € 2.400,--
                   4                                 € 2.500,--                           € 2.800,--
                   5                                 € 2.900,--                           € 3.200,--
    jedes weitere Kind             €    400,--                            €    400,--


Die Höhe der Förderung beträgt

  • € 500,-- unterhalb der Einkommensgrenze „I“
  • € 300,-- zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“

 

Anträge sind im Förderzeitraum 01.07.2022 - 31.12.2022 mittels Online-Formular einzubringen. Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.


Infos bzw. Online-Anträge finden Sie im Internet (Homepage des Landes Tirol):
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/kindergeld-plus/

 

Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, werden Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung gestellt. Telefonische Anforderung beim Land Tirol: 0512-508-7831.

 

 

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Familie

Kostenlose Mutter-Eltern-Beratungen

im Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant (Sitzungssaal)

Die Beratungen finden jeden 4. Donnerstag im Monat  jeweils von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr im Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant (Sitzungssaal, Parterre) statt.

 

Für den Besuch der Mutter-Eltern-Beratung ist keine Anmeldung erforderlich und das Angebot ist kostenlos.

 

 

Weiterführende Infos

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Förderung

"raus aus Öl und Gas" und Sanierungsscheck

Förderung 2021 für thermische Gebäudesanierung und Heizkesseltausch

Mit 9. Februar 2021 startete die neue Förderungsaktion des Klimaschutzministeriums für die thermische Gebäudesanierung („Sanierungsscheck“) und den Heizkesseltausch („raus aus Öl und Gas“) auf klimafreundliche Alternativen. Dafür wurde ein Rekordbudget über 650 Millionen Euro für die kommenden beiden Jahre gesichert. Damit unterstützt die „Umweltförderung im Inland“ die Maßnahmen zur Eindämmung des Heizenergieverbrauchs und zur Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Heizsysteme.

 

Weitere Infos...

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