
Aktuelle Informationen aus dem Bürgerservice


Ferien-Kinderbetreuungsscheck
Auch im heurigen Jahr stehen für Kindergartenkinder und Schüler im Sommer 2025 fast auf die gesamte Ferienzeit, das sind 8 Wochen, ausgedehnte Betreuungsangebote durch das Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OKZ) und den Verein „Volksschule in Bewegung“ zur Verfügung. Weiters besteht die Möglichkeit, mit den Nationalparkspürnasen des Nationalparks Hohe Tauern aufregende Abenteuer zu erleben.
Auch heuer gewährt die Marktgemeinde wieder allen Familien für die Kinderbetreuung in den Sommerferien einen finanziellen Zuschussvon € 50,-- pro Kind.
Wofür gibt es den € 50,-- Zuschuss?
Den Zuschuss gibt es für jedes Kind im Alter von 3 bis 12 Jahren beim Besuch der Sommerbetreuungsangebote von Osttiroler Kinderbetreuungszentrum, Verein „Volksschule in Bewegung“ sowie „Nationalparkspürnasen“ des Nationalparks Hohe Tauern.
Wie komme ich zur Förderung?
Sie haben Ihr Kind im Osttiroler Kinderbetreuungszentrum oder über den Verein „Volksschule in Bewegung“ zur Sommerbetreuung angemeldet?
Bei Vorlage der Rechnung des OKZ bzw. des Vereins „Volksschule in Bewegung“ und der Zahlungsbestätigung im Bürgerservicebüro des Marktgemeindeamtes werden 50 % des Rechnungsbetrages überwiesen (bis zur Ausschöpfung des € 50,-- - Guthabens; Einreichschluss 31.10.2025).
Ihr Kind möchte das Programm der Nationalparkspürnasen des Nationalparks Hohe Tauern besuchen?
Immer dienstags von 8. Juli bis 26. August 2025 im Lienzer Talboden (Detailprogramm hier zum Download oder zur freien Entnahme im Foyer des Marktgemeindeamtes). Die Nationalpark-Ranger:innen nehmen euch bei aufregenden Ausflügen zu geheimnisvollen Plätzen mit – Spiel und Spaß sind garantiert! Das Programm richtet sich an Kinder von 6 bis 10 Jahren.
Eine Teilnahme ist nur mit vorherigerAnmeldung möglich (jeweilsab 1 Woche vor dem Programmpunkt im Nationalparkhaus Matrei: Tel. 04875/5161-10)
Abholung des Kinderbetreuungsschecks vor dem Programmtag (nach erfolgter Anmeldung) im Bürgerservicebüro am Marktgemeindeamt und Einlösung des Schecks am Programmtag bei den Nationalparkrangern.

InfoEck der Generationen
Um Familien in Tirol bei der Planung der Kinderbetreuung in den Sommerferien zu unterstützen, steht ab sofort die bewährte Sommer-Broschüre mit vielen Angeboten wie Feriencamps, Workshops oder auch sportlichen Aktivitäten zur Verfügung. Da die Plätze meist sehr begehrt sind, ist eine frühzeitige Buchung empfehlenswert.
Sommer-Broschüre 2025 (PDF, 1,39 MB)
InfoEck der Generationen
Bozner Platz 5
6020 Innsbruck
MO bis DO: 8 - 13 Uhr
DI und DO: 14 - 16 Uhr
FR: 8 - 12 Uhr
Tel.: 0800 800 508
Mail: infoeck@tirol.gv.at

Heizkostenzuschuss 2025 des Landes Tirol
Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.
Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro
- Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss
- 1.210 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.910 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
- + 700 Euro pro Monat für weitere Personen mit Einkommen
Folgeanträge
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, wurde bereits vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt.
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.
Erforderliche Unterlagen
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise, der im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen.
FAQs
In welchem Zeitraum können Anträge eingebracht werden?
Anträge für den Heizkostenzuschuss können zwischen 1. März und 30. September 2025 gestellt werden.
Wo erhalte ich die Antragsformulare?
- Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2024 (Heizkostenzuschuss) bewilligt wurde, wurde bereits per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit einem Antragsformular zugesandt.
- Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2024 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
- Antragsformulare erhalten Sie zudem
- online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
- beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- bei Ihrer Gemeinde
Wie kann ich den Antrag ausfüllen?
- mittels Online-Formular (verfügbar unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss)
- Antrag drucken und händisch ausfüllen
Wo kann ich den Antrag abgeben?
- Jenen Haushalten, deren Tirol-Zuschuss 2024 (Heizkostenzuschuss) bewilligt wurde, wurde bereits per E-Mail bzw. per Post ein Folgeantrag zugeschickt.
- online – nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.
- postalisch an: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- persönlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- bei Ihrer Gemeinde
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- an das Tiroler Hilfswerk – telefonisch unter 0512 508 3693 oder per E-Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Was muss ich dem Antrag beilegen?
- monatliche Einkommensnachweise 2025 aller im Haushalt gemeldeter Personen (z. B. Gehaltsnachweis, Einkommensbescheid AMS, ÖGK oder aktueller Kontoauszug mit dem monatlichen Einkommen; Selbstständige: aktueller Einkommenssteuerbescheid)
- Nachweis über Alimente (Unterhaltsvereinbarung oder aktueller Kontoauszug)
Was zählt zum Einkommen?
Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden / gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln (siehe Informationsblatt zur Einkommensberechnung).
Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge
Abzuziehen sind: zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2024 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 zu Beginn der Heizsaison.

Gastfamilien für Schuljahr 2025/26 gesucht
Gastfamilien für das Schuljahr 2025/26 gesucht!
Der bildungsorientierte Verein "YFU Austria - Interkultureller Austausch" will mit internationalem Schüler:innenaustausch die Welt näher zusammenbringen - doch erst durch weltoffene und ehrenamtliche Gastfamilien wird dies möglich!

Bildungsscheck der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Im Rahmen der Aktion „Bildungsscheck“ gewährt die Marktgemeinde allen Gemeindebürger:innen beim Besuch bestimmter Bildungsveranstaltungen einen finanziellen Zuschuss, der pro Person und Kalenderjahr maximal € 50,-- beträgt. Gefördert werden ausgewählte Veranstaltungen vom Bildungshaus Osttirol, der Erwachsenenschule Nußdorf-Debant und des ASKÖ-Projektes „Xund im Alter“.
Geförderte Veranstaltungen Erwachsenenschule
Geförderte Veranstaltungen Bildungshaus Osttirol
Geförderte Veranstaltungen:
- "Locker am Hocker - Sesselgymnastik für SeniorInnen" ab Montag, 27.01.2025
Kosten: € 78,--, Förderung: € 40,-- - "Rücken-Fit - Für alle Interessierten ab 45 Jahren!" ab Montag, 27.01.2025
Kosten: € 78,--, Förderung: € 40,-- - "Nordic Walking für Herz und Kreislauf" ab Mittwoch, 12.03.2025
Kosten: € 44,--, Förderung: € 25,--

Kostenlose Eltern-Beratungen
Die Beratungen finden jeden 4. Donnerstag im Monat jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr im Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant (Sitzungssaal, Parterre) statt.
Für den Besuch der Eltern-Beratung ist keine Anmeldung erforderlich und das Angebot ist kostenlos.

Gemeindezuschuss
Im Rahmen unserer FAMILIENFÖRDERUNGSAKTIONEN unterstützt die Marktgemeinde den Ankauf einer Saisonkarte, eines Sportpasses der Stadt Lienz,einer „Saisonkarte Osttirol mit Kärnten“ oder einer „Snow Card“für Kinder ab 6 Jahren, Schüler, Lehrlinge, Studenten sowie Präsenz- und Zivildiener bis zum vollendeten 25. Lebensjahrmit einem KOSTENZUSCHUSS von € 100,--.

Thujen-Verwertung
Da Thujenschnitt nicht zur Kompostherstellung für den Gemüsegarten geeignet ist, darf auf ein Service der Fa. Unterweger hingewiesen werden.

CareManagement Tirol
Hierbei handelt es sich um ein Programm des Landes Tirol zum Aufbau eines Versorgungsnetzwerkes für Pflege und Betreuung. Bereits jetzt schon gibt es tiroweit viele Anbieter, die sich engagiert um pflegebedürftige Menschen kümmern. Die Koordinationsstelle CareManagement will diese Einrichtungen stärker vernetzen, sie in ihrer Arbeit unterstützen und informieren.
Betroffene und pflegende Angehörige erhalten hier KOSTENLOSE Erstinformationen über Pflegeeinrichtungen, Pflegeorganisationen und rechtliche Grundlagen rund um die Pflege daheim. Durch eine bedürfnis- und bedarfsorientierte Beratung können Sie gleich an die richtigen Stellen weitervermittelt werden. Dadurch werden viele Wege vereinfacht und eine optimale Pflege und Betreuung zu Hause kann sichergestellt werden.
Ihr Ansprechpartner für den Bezirk Lienz: