


Initiative "Sicheres Vermieten" des Landes Tirol
Durch die Initiative Sicheres Vermieten des Landes Tirol werden leerstehende Wohnungen (Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Meldung als Hauptwohnsitz nach den Daten des Zentralen Melderegisters aufweisen) zur Vermietung aktiviert und leistbares Wohnen geschaffen.
Der Schwerpunkt liegt darin, privaten Vermieterinnen und Vermietern Unsicherheitsfaktoren, Risiken, Ängste und Verwaltungsarbeiten zu nehmen und im Gegenzug Sicherheiten, technische, rechtliche und administrative Dienstleistungen zu bieten. Die gesamte Mietverwaltung wird in die Hände der Initiative Sicheres Vermieten übergeben. Für die VermieterInnen entstehen dabei keine Kosten. Den MieterInnen wird auf der anderen Seite ein angemessener und fairer Mietzins garantiert. Als Projektpartner des Landes Tirol stehen die TIGEWOSI und die p g f Rechtsanwälte zur Seite.
Hinweis: Die Initiative Sicheres Vermieten ist Ihre Möglichkeit, der Leerstandsabgabe zu entgehen!
Alle Informationen finden Sie auf der Website des Landes Tirol



Betriebsurlaub Café Finale
Das Café Finale ist vom Freitag, 24.07. bis Sonntag, 16.08.2026 geschlossen.
Ab 17.08.2026 sind wir wieder für euch da!

Lärmverordnung der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Für unsere Marktgemeinde gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine Lärmverordnung, die wir Ihnen wieder in Erinnerung rufen dürfen:
Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des ganzen Jahres untersagt.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde im Einsatz stehen.

Ferienbetreuung im Sommer 2026
Wie bereits über die Kinderbetreuungs- und Kinderbildungseinrichtungen kommuniziert, wird in den Sommermonaten für Kindergartenkinder und Schüleraus Nußdorf-Debant eine Sommerbetreuung angeboten.
Neben der ganzjährig geführten Kinderkrippe des Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OKZ) für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren steht im Sommer 2026 für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren eine OKZ-Kindergartengruppe im Kindergarten Debant sowie für Schüler im Alter von 6 bis 12 Jahren eine Betreuung über den Verein „Volksschule in Bewegung“ zur Verfügung.
Information zu freien Plätzen:
---> Volksschule in Bewegung, Hans Schmuck (0664/2667977)
---> Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (04852/68418)

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, über die bevorstehenden topographischen Arbeiten in Ihrem Gemeindegebiet zu informieren.
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 in Ihrem Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.
Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.
Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).
Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Nachwuchs FC WR Nußdorf-Debant
Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant SUCHT:
Nachwuchs-Trainer und Betreuer für den Kinderfußball
Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant LÄDT EIN:

Straßenumbenennung
Wir dürfen informieren, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. November 2025 eine Änderung der Straßenbezeichnung von Hermann Gmeiner-Straße in Marktstraße beschlossen hat.
Diese Änderung tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Sämtliche Gebäude der ehemaligen Hermann Gmeiner-Straße erhalten somit die neue Straßenbezeichnung „Marktstraße“, wobei die Hausnummern unverändert bleiben.
Einzig die im SOS Kinderdorf selbst einliegenden (Wohn-)Objekte erhalten unter Beibehaltung der Top- bzw. Türnummern die Straßenbezeichnung „Pestalozzistraße 7“.
Die neue Adresse der Marktgemeinde Nußdorf-Debant lautet daher ab 1. März 2026 Marktstraße 4.
