
Aktuelle Informationen aus dem Bürgerservice



Wohnschirm-Energiesicherung
Hierbei kann einmal jährlich eine Pauschalleistung bzw. auch eine Rückstandsbegleichung beantragt werden.
Wer den Wohnschirm-Energiesicherung beantragen kann und wie dies funktioniert, kann dem Informationsblatt entnommen werden.

Bildungsscheck der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Im Rahmen der Aktion „Bildungsscheck“ gewährt die Marktgemeinde allen GemeindebürgerInnen beim Besuch bestimmter Bildungsveranstaltungen des BILDUNGSHAUSES Osttirol sowie des ASKÖ-Projektes "Xund im Alter" einen finanziellen Zuschuss, der pro Person und Jahr maximal € 50,-- beträgt.
Alle Infos zu den geförderten Veranstaltungen und zur Abwicklung finden Sie in der Amtlichen Mitteilung

Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen (Land Tirol)
Mit dem Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen werden jene Tiroler Haushalte unterstützt, die besonders von den hohen Heizkosten betroffen sind. Der Zuschuss kann von 17. Juli bis 31. Oktober 2023 beantragt werden.
Voraussetzung
Die vom Förderwerber bzw. von der Förderwerberin bewohnte Wohnung bzw. das bewohnte Wohnhaus (Hauptwohnsitz) muss überwiegend mit einer
- Wärmepumpe
- festinstallierten Elektro-Heizung
beheizt werden.
Höhe des Zuschusses
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag pro Haushalt entsprechend der Haushaltsgröße gewährt:
Personenanzahl Wärmepumpe Stromheizung
1 bis 3 300 Euro 450 Euro
ab 4 350 Euro 500 Euro
Einkommensgrenzen
Die Förderung für den Haushalt ist abhängig vom Einkommen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Jahreshaushaltseinkommen 2022 netto die nachstehend angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Personenanzahl Obergrenze Jahreseinkommen 2022 netto pro Haushalt
1 43.200 Euro
2 72.000 Euro
weitere Personen Erhöhung um je 5.400 Euro
Hinweis: Wenn nur Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt werden und das monatliche Haushaltseinkommen netto unter 2.960 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. unter 4.820 Euro (Zwei-Personen-Haushalt) bzw. unter 5.160 Euro (Drei-Personen-Haushalt) liegt, können Sie davon ausgehen, dass Sie die oben angeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Anträge sind bevorzugt online (mittels Online-Formular) einzubringen. Alternativ kann das Antragsformular auch per E-Mail (tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at), postalisch oder persönlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3692 eingebracht werden.

Förderungen zum Ausgleich von finanziellen Belastungen
Die derzeitige Teuerungswelle ist auch in Tirol zu spüren. Vonseiten des Bundes und des Landes gab und gibt es verschiedene Förderungen für unterschiedliche Zielgruppen, sodass finanzielle Belastungen bestmöglich abgefedert und Sorgen aufgefangen werden sollen.

Neues „Psychosoziales Zentrum Osttirol“ in Betrieb
Das "Psychosoziale Zentrum Osttirol" versteht sich als erste niederschwellige Anlaufstelle für Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige.
Das vierköpfige multiprofessionelle Team besteht aus einer Sozialpädagogin, einer Psychologin, einem Krankenpfleger mit psychiatrischem Diplom und einem Sozialarbeiter.
Zusätzlich zu den im Folder genannten Öffnungszeiten (Mo – Fr von 09:00 – 14:00 Uhr) können Beratungen auch dienstags von 17:00 – 19:00 Uhr vereinbart werden.
Psychosoziales Zentrum Osttirol
Maximilianstraße 20 | 9900 Lienz
M +43 (0) 676 852 500 209
T +43 (0) 50 500 201
E hans.schantl@psz.tirol

Caritas - Entlastungsdienst der Familienhilfe
Hilfe, die ins Haus kommt
Und plötzlich geht es doch wieder weiter: Der Entlastungsdienst der Caritas Familienhilfe unterstützt in schwierigen Situationen. Unsere Mitarbeiter*innen entlasten dabei die Familie und ihre Kinder im Alltag. Familienhilfe ist vielfältig, Familienhilfe ist flexibel.
Wir sind für Sie da
- wenn Sie rund um eine Schwangerschaft und Entbindung Hilfe brauchen;
- wenn Sie selbst oder Ihre Kinder erkrankt sind oder ein Krankenhausaufenthalt nötig ist;
- wenn Sie von einer chronischen oder psychischen Erkrankung betroffen sind;
- wenn Sie sich in belastenden Situationen befinden, die zu Erschöpfung führen;
- wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten und weitere Kinder zu versorgen sind;
- wenn Sie berufstätig sind, Ihr Pflegeurlaub aufgebraucht ist und Ihr Kind erkrankt ist;
- wenn Sie kurzfristige Entlastung bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder Familienmitglieder mit Behinderung brauchen;
- wenn Sie Termine wahrnehmen müssen und ihre Kinder nicht mitnehmen können;
- wenn das Thema Sterben/Tod in der Familie zu belastenden Situationen führt.
Was wir bieten
- Wir betreuen Ihre Kinder liebevoll und verantwortungsbewusst bei Ihnen zu Hause, beaufsichtigen Lern- und Hausaufgaben und kümmern uns um eine sinnvolle Freizeitgestaltung;
- Wir unterstützen Sie vorübergehend in der Haushaltsführung (Wäschepflege, Einkaufen, Kochen);
- Wir versuchen Sie in Ihrer persönlichen Lebenssituation gut zu begleiten, und Sie finden bei uns ein offenes, aber diskretes Ohr;
- In dringenden Fällen bleiben unsere Mitarbeiter*innen auch über Nacht oder leisten Wochenend- bzw. Feiertagsdienst;
- Wir kümmern uns um eine Nachsorge;
- Eine längerfristige Nachbetreuung kann fallweise auch durch unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen gewährleistet werden.
Kosten
Die Kosten werden von den Gemeinden und den Familien (Selbstbehalt) getragen. Durch Spendengelder und Sponsoren ist es möglich, den Selbstbehalt der Familie an das familiäre Einkommen anzupassen und Nothilfe zu leisten.
Caritas Familienhilfe Osttirol

Schulkostenbeihilfe
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Es wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Netto-Haushaltseinkommens) je nach Größe des Haushalts die nachstehend angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Personenanzahl Einkommensgrenze „I“ Einkommensgrenze „II“
2 € 1.600,-- € 1.900,--
3 € 2.100,-- € 2.400,--
4 € 2.500,-- € 2.800,--
5 € 2.900,-- € 3.200,--
jede weitere Person € 400,-- € 400,--
Die Höhe der Förderung beträgt
€ 200,-- unterhalb der Einkommensgrenze „I“
€ 150,-- zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“
Anträge sind vom 01.01. - 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular beim Amt der Tiroler Landesregierung einzubringen. Dem Antrag ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Infos bzw. Anträge finden Sie im Internet (Homepage des Landes Tirol) unter
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/
Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, werden Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung gestellt. Telefonische Anforderung beim Land Tirol: 0512-508-7831.

Kostenlose Mutter-Eltern-Beratungen
Die Beratungen finden jeden 4. Donnerstag im Monat jeweils von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr im Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant (Sitzungssaal, Parterre) statt.
Für den Besuch der Mutter-Eltern-Beratung ist keine Anmeldung erforderlich und das Angebot ist kostenlos.