
Nachwuchs FC WR Nußdorf-Debant
Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant SUCHT:
Nachwuchs-Trainer und Betreuer für den Kinderfußball
Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant LÄDT EIN:

Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant SUCHT:
Nachwuchs-Trainer und Betreuer für den Kinderfußball
Der FC Wirtschaftsring Nußdorf-Debant LÄDT EIN:

Wir dürfen informieren, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. November 2025 eine Änderung der Straßenbezeichnung von Hermann Gmeiner-Straße in Marktstraße beschlossen hat.
Diese Änderung tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Sämtliche Gebäude der ehemaligen Hermann Gmeiner-Straße erhalten somit die neue Straßenbezeichnung „Marktstraße“, wobei die Hausnummern unverändert bleiben.
Einzig die im SOS Kinderdorf selbst einliegenden (Wohn-)Objekte erhalten unter Beibehaltung der Top- bzw. Türnummern die Straßenbezeichnung „Pestalozzistraße 7“.
Die neue Adresse der Marktgemeinde Nußdorf-Debant lautet daher ab 1. März 2026 Marktstraße 4.

Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.
Alle heimischen Betriebe, die 2026 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.

Seit September 2023 sind nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung viele Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche unter 100 m² nicht mehr anzeige- bzw. bewilligungspflichtig.
Es ist allerdings unbedingt zu beachten, dass auch für diese anzeige- und bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen gemäß § 52b Abs. 6 TBO 2022 eine Bauvollendungsanzeige bei der Marktgemeinde eingebracht werden muss und zwar unverzüglich nach der Fertigstellung.
Das entsprechende Formular ist am Marktgemeindeamt erhältlich oder finden sie HIER.

Die 4 Wertstoffsammelstellen im Gemeindegbiet Nußdorf-Debant sind seit Freitag 9. Mai geschlossen.
Wiederverwertbare Altstoffe wie Papier und Kartonagen, Kunststoff und Metallverpackungen sowie Glas können ab sofort über die Zentrale Wertstoffsammelstelle der Marktgemeinde im Bereich der Zufahrt zum Bau-/Müllhof rund um die Uhr abgegeben werden. Achtung: Lückenlose Kameraüberwachung!
Müllentsorgung in der Marktgemeinde Nußdorf-Debant

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger!
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer!
Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist.
Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Meldung nach dem Meldegesetz.
Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten. Zur Selbstbemessung können Sie das Formular "Erklärung zur Leerstandsabgabe" verwenden (bitte ausfüllen und spätestens bis zum 30.04.2024 der Gemeinde übermitteln).
Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festgesetzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Homepage unserer Marktgemeinde https://www.nussdorf-debant.at/buerger/service/gebuehren/steuern unter dem Menüpunkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe nachgelesen werden.
Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgelesen werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz.

Wir dürfen Sie informieren, dass sich aufgrund einer Fusion unserer Hausbank mit der Raiffeisenbank Sillian unsere Bankverbindung geändert hat.
Bitte benutzen Sie ab sofort für zukünftige Abbuchungen/Überweisungen folgendes Konto:
Bank: Raiffeisenkasse Sillian – Lienzer Talboden
BIC: RZTIAT22368
IBAN: AT25 3636 8000 0722 0007
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Ing. Andreas Pfurner

Die Marktgemeinde bietet allen Nußdorf-Debanter Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit, ihren Betrieb auf der neu gestalteten Gemeindehomepage (https://www.nussdorf-debant.at/leben/tourismus-wirtschaft/der-wirtschaftsstandort) unter der Rubrik Tourismus & Wirtschaft namentlich sowie mit einem Link auf die eigene Firmenhomepage kostenlos zu präsentieren.
Falls Sie an einer Aufnahme in die Firmenliste interessiert sind bitten wir Sie, mit uns unter der Telefonnummer 04852/62222 Kontakt aufzunehmen.
Wir schicken Ihnen sodann das entsprechende Formular zu.

Bei einem akuten Herzanfall zählt jede Sekunde. Die rasche Verfügbarkeit eines Defibrillators kann hier über Leben und Tod entscheiden, denn mit jeder ungenutzten Minute sinkt auch die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Wiederbelebung.
Darum wurde nun in der Marktgemeinde Nußdorf-Debant beim östlichen Eingang des Gemeindeforums (rechts vom Haupteingang) ein öffentlicher Defibrillator für Notfälle installiert. Die Bediensteten der Marktgemeinde, Sportstättenbetreiber, Gesundheits- und Sozialsprengel wurden in einer eigenen Einschulung durch das Rote Kreuz mit dem Defibrillator vertraut gemacht.
Der Defibrillator ist im Anlassfall für die Allgemeinheit ständig zugänglich und darf Tag und Nacht in Anspruch genommen werden!