Parteienverkehr - Öffnungszeiten

Heute, Dienstag

08:00 - 12:30 Uhr

15:00 - 17:00 Uhr

Morgen, Mittwoch

08:00 - 12:30 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Heute, Dienstag

15:00 - 17:00 Uhr

Nächste: Donnerstag, 06.11.2025

16:00 - 18:00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarung!

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Öffnungszeiten Müllhof

Morgen, Mittwoch

16:00 - 18:00 Uhr

Freitag, 07.11.2025

16:00 - 18:00 Uhr

Müllabfuhr

Freitag, 28.11.2025

Veranstaltungen

November

Kinovorführung "Die leisen und die großen Töne"

Dienstag, 4. November 2025, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

Blutspendeaktion

Mittwoch, 5. November 2025, 15-20 Uhr (Kultursaal Debant)

Kurs der ÖGK "Gelassen und sicher im Stress"

ab Freitag, 7. November 2025

Wintersportbasar der Sektion Schi

Samstag, 8. November 2025 (Kultursaal Debant)

Martinikränzchen der Bauernschaft Nußdorf-Debant

Samstag, 8. November 2025, 19.30 Uhr (Mehrzwecksaal Nußdorf)

Workshop des Pensionistenverbandes - Energiesparen

Freitag, 14. November 2025, 09.30 bis 12.00 Uhr, Kultursaal Debant

CD-Präsentation Kinderchor Nußdorf

Sonntag, 16. November 2025, 15.00 Uhr (Kultursaal Debant)

Nachbarschaftstreff "Sitz ma zsamm"

Montag, 17. November 2025, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Sprechtag der Tiroler Patientenvertretung

Donnerstag, 20. November 2025, 10.00 bis 13.00 Uhr (Bezirkshauptmannschaft Lienz)

Familien-Flohmarkt

Samstag, 22. November 2025, 10.00 - 16.00 Uhr (Kultursaal Debant)

Kindertischziachn der Toiflgruppe

Samstag, 29. November 2025 in Nußdorf

Konzert Kirchenchor Debant "Alle Johr um die Zeit"

Samstag, 29. November 2025, 19.00 Uhr (Pfarrkirche Debant)

Familienfreizeit- und Spielemesse

28. bis 31. November 2025 (Messe Innsbruck)

Dezember

Nachbarschaftstreff "Sitz ma zsamm"

Montag, 1. Dezember 2025, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Großes Tischziachn der Toiflgruppe

Dienstag, 2. Dezember 2025 in Nußdorf

Tischziachn des Krampusvereins

Donnerstag, 4. Dezember 2025 (Toni Egger-Park)

Nikolaus-Hausbesuche des Krampusvereins

Freitag, 5. Dezember 2025

Nikolaus-Hausbesuche der Toiflgruppe

Freitag und Samstag, 5. und 6. Dezember 20205

Adventzauber

Montag, 8. Dezember 2025ab 17.00 Uhr (Schlemmerplatzl Nußdorf)

Kinovorführung "Ein kleines Stück vom Kuchen"

Dienstag, 9. Dezember 2025, 19.30 Uhr (Kultursaal Debant)

Krippenausstellung

Samstag, 13. und Sonntag, 14. Dezember 2025 (Gemeindeforum Debant)

Nachbarschaftstreff "Sitz ma zsamm"

Montag, 15. Dezember 2025, 15.00 bis 17.00 Uhr (Wenzl-Stube Dölsach - Gemeindeamt)

Weihnachtskonzert der Musikmittelschule Nußdorf-Debant

Donnerstag, 18. Dezember 2024, 19.00 Uhr (Pfarrkirche Debant)

Bauvollendungsanzeigen für PV-Anlagen

Abgabepflicht

 

Seit September 2023 sind nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung viele Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche unter 100 m² nicht mehr anzeige- bzw. bewilligungspflichtig.

 

Es ist allerdings unbedingt zu beachten, dass auch für diese anzeige- und bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen gemäß § 52b Abs. 6 TBO 2022 eine Bauvollendungsanzeige bei der Marktgemeinde eingebracht werden muss und zwar unverzüglich nach der Fertigstellung.

 

Das entsprechende Formular ist am Marktgemeindeamt erhältlich oder finden sie HIER.

 

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Verkauf von 3 Stück Mähroboter der Marke Husqvarna

Information

Die Marktgemeinde Nußdorf-Debant mustert 3 Stück gut erhaltene Rasenroboter der Marke Husqvarna (Automower 450X) zum Verkaufspreis von € 1.000,-- pro Stück (inkl. Ladestation) aus. Der Neupreis der im Herbst 2019 angeschafften Geräte betrug jeweils € 3.490,--.

 

Bei Interesse und für weitere Details können Sie sich jederzeit gerne am Marktgemeindeamt (04852/62222) oder bei Bürgermeister Ing. Andreas Pfurner (0664/1062222) melden.

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Großbrand Firma Rossbacher im Juni 2025

Schadstoffmessungen des Landes

Am 14. August 2025 hat das Land Tirol die Ergebnisse der neuesten Schadstoffmessungen in Zusammenhang mit dem Großbrand bei der Firma Rossbacher veröffentlicht:

 

 

Medieninformation

Innsbruck, am 14. August 2025

 

Land Tirol Logo

Großbrand in Osttirol: Weitere Messergebnisse liegen vor

  • Untersuchungen von Proben der Luft, Vegetation, Futtermittel, Lebensmittel, Grundwasser und Boden ergeben keine Hinweise auf Gefahr für Bevölkerung
  • Bereits Messergebnisse der Analytischen Taskforce München und der Berufsfeuerwehr Bozen ergaben zum Zeitpunkt der Probennahme keine Hinweise auf besondere Gefahren für Bevölkerung und Umwelt

Nach dem Großbrand in Nußdorf-Debant haben die Messergebnisse der Analytischen Taskforce München sowie die Zwischenergebnisse der Berufsfeuerwehr Bozen zum Zeitpunkt der Probennahme keine Hinweise auf besondere Gefahren für die Bevölkerung und Umwelt ergeben (siehe dazu Presseaussendung des Landes vom 3. Juli 2025 und vom 9. Juli 2025). Das wird jetzt durch weitere Messergebnisse bestätigt, für welche Proben der Luft, Vegetation, Futtermittel, Lebensmittel sowie des Grundwassers und des Bodens entnommen wurden. 

„Die Gesundheit der Menschen hat für uns oberste Priorität. Ganz in diesem Sinne haben wir eine Vielzahl an unterschiedlichen Proben rund um die Recycling-Anlage nehmen und analysieren lassen. Die Ergebnisse zeigen uns: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Auswirkungen des Brandereignisses insgesamt als gering zu betrachten. Demnach liegen zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin keine Hinweise auf eine besondere Gefahrensituation für die Bevölkerung vor“, informiert Elmar Rizzoli, Leiter des Zentrums für Krisen- und Katastrophenmanagement des Landes. 

  • Luftschadstoffe: Die Ergebnisse der durchgeführten Feinstaubuntersuchungen zeigen keine Überschreitung von Grenzwerten und auch keine auffälligen oder wesentlich erhöhten Konzentrationen an potentiell giftigen Schadstoffen. Grund dafür ist mitunter die Wetterlage: Durch die vorherrschenden Luftbewegungen und Luftturbulenzen kam es ständig zu einer Verdünnung der potentiellen Schadstoffkonzentrationen. Selbst die am höchsten gemessenen Schadstoffwerte rund um das Brandgeschehen entsprachen maximal einem Drittel der laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) täglich zulässigen Aufnahmemenge.
  • Vegetation/Futtermittel: Auch die untersuchten Futtermittel bzw. die um den Brandort liegende Vegetation zeigen keine besonderen Auffälligkeiten. Sowohl in Grünschnitt- als auch Futtermittelproben konnten keine Schwermetallbelastungen über den gültigen Grenzwerten festgestellt werden. Es ist daher von keiner Verunreinigung von Futtermitteln auszugehen und es sind auch keine weiteren Maßnahmen notwendig.
  • Lebensmittel: Proben wurden auch von Lebensmitteln – wie Obst und Gemüse, das rund um den Brandort wuchs – genommen. Die Ergebnisse zeigten keine Überschreitung der Grenzwerte bei Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber, sowie bei polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCBs). Lediglich bei einer Salatprobe zeigte sich – unter Heranziehung des strengen Grenzwertes für Arsen in Babynahrung – eine leicht erhöhte Konzentration von Arsen. Der strenge Grenzwert für Arsen in Babynahrung wurde deshalb als Referenz herangezogen, da für Obst und Gemüse keine Arsen-Grenzwerte definiert sind. Für andere Lebensmittel – etwa Reisprodukte oder Salz – gibt es gesetzlich geregelte Grenzwerte für Arsen. Diese Grenzwerte wurden bei der Salatprobe nicht überschritten. Ob der hier ermittelte leicht erhöhte Wert in ursächlichem Zusammenhang mit dem Brandereignis steht, kann mangels Vergleichsproben vor dem Ereignis nicht beurteilt werden. Ein akutes gesundheitsschädigendes Risiko durch die gemessene Arsen-Konzentration kann ausgeschlossen werden. Zur abschließenden Gesamtbewertung wird ergänzend noch eine Stellungnahme bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES eingeholt. Unabhängig davon wird die Einhaltung allgemeiner hygienischer Maßnahmen in Bezug auf den Verzehr von Obst und Gemüse wie das gründliche Waschen und/oder Schälen empfohlen.
  • Grundwasser/Boden: Schlussendlich zeigen auch die bisherigen Untersuchungen des Grundwassers keine bedenklichen Auffälligkeiten. Die Grundwasseruntersuchungen werden weiterhin fachkundig fortgesetzt. Sollten bedenkliche Auffälligkeiten festgestellt werden, werden sofort Maßnahmen durch die zuständige Abfallbehörde eingeleitet. Hinsichtlich möglicher Verunreinigungen des Bodens hat das Land Tirol dem Betreiber der Recycling-Anlage per Bescheid ein Sanierungskonzept vorgeschrieben, dessen Umsetzung in weiterer Folge von der Behörde überwacht wird (siehe dazu Presseaussendung des Landes vom 8. Juli 2025). 

Rückfragehinweis

Konrad Pölzl, MA
+43 512 508 1913
pr@tirol.gv.at

Land Tirol, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 1902 | E-Mail: pr@tirol.gv.at | DVR: 0059463

 

 

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Neueröffnung "Finale"

Montag, 1. September 2025

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Müllentsorgung

Infos zur Abgabe von Dämmstoffplatten

 

Wir dürfen hinweisen, dass die Abgabe von Dämmstoffplatten (wie XPS- oder Roofmate Platten) in unserem Müll-, Recyclinghof NICHT möglich ist.

Es handelt sich dabei um gefährliche Baustoffreste, für welche nur die Firma Rossbacher eine Genehmigung zur Annahme hat. Allerdings ist aufgrund der Situation nach dem Großbrand auch dort eine Abgabe derzeit nicht möglich.
Diese Dämmplatten können somit vorübergehend nicht entsorgt werden.

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Abfallentsorgung nach Großbrand

Neue Information zur aktuellen Müllentsorgung

Aufgrund des Großbrandereignisses bei der Firma Rossbacher und den dadurch entstandenen Ausfall des Abfallwirtschaftszentrum Nußdorf-Debant entstehen vorübergehende diverse organisatorische Engpässe in verschiedenen Entsorgungsbereichen. Das hat Auswirkungen auf die Abfallentsorgung in ganz Osttirol und Oberkärnten.

 

Keine Einschränkungen bei:

  • Rest- und Biomüll werden wie gewohnt abgeholt.
  • Alle Verpackungsarten (Leicht- und Metallverpackungen, Glas, Papier, Karton) können weiterhin beim jeweiligen Recyclinghof oder bei unserer zentralen Wertstoffsammelstelle entsorgt werden.
  • Alteisen (Schrott) und Problemstoffe können zu den Öffnungszeiten im Recyclinghof abgegeben werden. 

 

 

Eine neue Regelung gibt es bei folgenden Abfallarten:

  • Eine Entsorgung von Sperrmüll und Altholz (in haushaltsüblichen Mengen) ist ab Mittwoch, 23. Juli 2025 zu den Öffnungszeiten im Recyclinghof möglich.  

 

Anmerkung: Bauschutt kann beim Bauschuttlager der Fa. Dietrich in der Pfister kostenpflichtig entsorgt werden.

 

 

 

 

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Postpartner Nußdorf-Debant

öffnet neuen Standort

Am Mittwoch, 11. Juni 2025 öffnet die Postpartner-Stelle im Geschäftshaus Pestalozzistraße 1mit folgenden Öffnungszeiten:


Montag bis Freitag                 08.00 bis 12.00 Uhr

Montag und Donnerstag      zusätzlich 15.00 bis 18.00 Uhr
 

 

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Zentrale Wertstoffsammelstelle

ab sofort geöffnet!

Die 4 Wertstoffsammelstellen im Gemeindegbiet Nußdorf-Debant sind seit Freitag 9. Mai geschlossen.

 

Wiederverwertbare Altstoffe wie Papier und Kartonagen, Kunststoff und Metallverpackungen sowie Glas können ab sofort über die Zentrale Wertstoffsammelstelle der Marktgemeinde im Bereich der Zufahrt zum Bau-/Müllhof rund um die Uhr abgegeben werden. Achtung: Lückenlose Kameraüberwachung!

 

Müllentsorgung in der Marktgemeinde Nußdorf-Debant

 

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Ehrung für Tiroler Traditionsbetriebe

durch das Land Tirol

 

Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.

Alle heimischen Betriebe, die 2025 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.
 

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Leerstandsabgabe

Erstmalig fällig bis zum 30. April 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger!
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer!

 

Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist. 

 

Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Meldung nach dem Meldegesetz.

 

Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten. Zur Selbstbemessung können Sie das Formular "Erklärung zur Leerstandsabgabe" verwenden (bitte ausfüllen und spätestens bis zum 30.04.2024 der Gemeinde übermitteln).

 

Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festgesetzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Homepage unserer Marktgemeinde https://www.nussdorf-debant.at/buerger/service/gebuehren/steuern unter dem Menüpunkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe nachgelesen werden.

 

Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgelesen werden. 

 

Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz. 
 

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