


Beginn der Badminton-Saison
Ab sofort startet die Sektion Badminton nach der Sommerpause wieder mit dem Training für die kommende Saison.
Für alle , die sich intensiver mit Badminton beschäftigen wollen, ist immer am Montag, Mittwoch und Freitag von 17.00 bis 18.30 Uhr Training für Schüler und Jugendliche und motivierte Erwachsene, für Fortgeschrittene ist das Training von 18.30 bis 20.00 Uhr.
Natürlich können auch Privatstunden zum Erlernen dieser schönen und intensiven Sportart genommen werden. Auch Erwachsene sind herzlich willkommen!
Ab Samstag, 14. Oktober findet wieder das Badminton-Schnuppertraining für Kinder statt, immer samstags von 09.30 bis 11.00 Uhr. Mädchen und Burschen ab 6 Jahren können bei diesem Training spielerisch die Grundlagen dieser Sportart kennenlernen.
Nähere Auskünfte erhalten alle Interessierten bei Sektionsleiter Edi Blaßnig (Handy: 0650/94 68 320) oder info@badmintonnussdorf.at sowie auf der Homepage der Sektion Badminton unter www.badmintonnussdorf.at.

Stellenausschreibungen der Sauna Vital Agunt
Die Sauna Vital Agunt such ab sofort zwei Reinigungskräfte:
- Reinigungskraft für 8-10 Stunden pro Woche (vormittags), geringfügiges Dienstverhältnis
- Reinigungskraft für 16-20 Stunden pro Woche
Interessierte melden sich bitte bei Saunapächter Hubert Wolfinger unter 0664/26 12 302.
Sauna Vital Agunt, Andrä Idl-Straße 3, 9990 Nußdorf-Debant

Bildungsscheck der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Im Rahmen der Aktion „Bildungsscheck“ gewährt die Marktgemeinde allen GemeindebürgerInnen beim Besuch bestimmter Bildungsveranstaltungen des BILDUNGSHAUSES Osttirol sowie des ASKÖ-Projektes "Xund im Alter" einen finanziellen Zuschuss, der pro Person und Jahr maximal € 50,-- beträgt.
Alle Infos zu den geförderten Veranstaltungen und zur Abwicklung finden Sie in der Amtlichen Mitteilung

Straßenrandpflege im Siedlungsgebiet
Um ein gepflegtes Orts- und Straßenbild zu erreichen, ist während der Sommermonate ein Teil unserer Bauhofmitarbeiter praktisch ausschließlich mit der Pflege und Betreuung der gemeindeeigenen Grünanlagen, Spielplätze und Wege beschäftigt.
Vor allem das Mähen der Straßenränder im Siedlungsgebiet ist dabei sehr zeitaufwendig und kann vielfach nur händisch ausgeführt werden.
Um eine kleine Entlastung für unseren Bauhof zu erreichen, möchten wir alle Hausbesitzer bitten, im Zuge der eigenen Garten- und Rasenpflege auch die öffentlichen Wegränder vor den Hausgärten mitzumähen.
Nachdem das Mähen der Straßenränder durch liegen gelassenen Hundekot immer wieder unnötig erschwert wird, möchten wir in diesem Zusammenhang alle Hundebesitzer darauf hinweisen, dass der Hundekot aus öffentlichen Anlagen und Einrichtungen (dazu zählen auch die Straßenränder!) zu entfernen ist.
Weiters bitten wir zu beachten, dass Äste, Sträucher und Hecken nicht auf Gehsteige bzw. öffentlichen Straßengrund ragen dürfen! Sollte dies der Fall sein, ist der jeweilige Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Äste, Sträucher und Hecken selbst bis auf die eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Danke für die Mithilfe!

Ausbildung zur Heimhilfe
Heimhelfer:innen unterstützen betreuungsbedürftige Menschen bei der Haushaltsführung, den Aktivitäten des täglichen Lebens und der Hilfe zur Selbsthilfe.

Lärmverordnung der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Für unsere Marktgemeinde gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine Lärmverordnung, die wir Ihnen wieder in Erinnerung rufen dürfen:
Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des ganzen Jahres untersagt.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde im Einsatz stehen.

Leerstandsabgabe
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger!
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer!
Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche allerdings noch nicht in diesem Jahr, sondern erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist.
Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Meldung nach dem Meldegesetz.
Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten.
Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festgesetzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Homepage unserer Marktgemeinde https://www.nussdorf-debant.at/buerger/service/gebuehren/steuern unter dem Menüpunkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe nachgelesen werden.
Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgelesen werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz.

Ehrung für Tiroler Traditionsbetriebe
Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.
Alle heimischen Betriebe, die 2023 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.

Betrugswarnung "Polizei-Trick"
Aufgrund der aktuell massiv anhaltenden Serie von Anrufbetrugsfällen, bei denen sich die Täter als „Polizeibeamte“ ausgeben und mit perfiden Lügengeschichten vorwiegend ältere Menschen unter Druck setzen, um Bargeld oder Wertgegenstände herauszulocken – leider ist das den Kriminellen in einigen Fällen gelungen – darf ein Informationsblatt des Landeskriminalamtes veröffentlicht werden, in dem die Vorgehensweise der Täter im Detail beschrieben, sowie die wichtigsten Präventionstipps der Polizei enthalten sind.
Ebenso wurde bereits ein weiterer Modus eines versuchten „Polizei-Trick“-Betruges gemeldet: In diesem Fall nahm der Täter ohne vorherigen Anruf direkt an der Wohnungstür Kontakt mit dem Opfer auf, gab sich als Polizeibeamter aus und erklärte, dass es in der Gegend mehrere Einbrüche gegeben habe. Der Täter erkundigte sich nach Wertgegenständen in der Wohnung, um diese in weiterer Folge durch die Polizei sicher verwahren zu können.
ANRUFBETRUG - falsche Polizisten
Ergänzend wird zur weiteren Information ein Flyer „Gemeinsam Sicher in den besten Jahren“ veröffentlicht:
GEMEINSAM SICHER in den besten Jahren