
Stellenausschreibung - GemeindewaldaufseherIn
Bei der Marktgemeinde Nußdorf-Debant gelangen mit Diensteintritt im März 2023 für das Waldaufsichtsgebiet der Gemeinden Gaimberg und Nußdorf-Debant zwei Dienstposten wie folgt zur Besetzung:
GemeindewaldaufseherIn (m/w/d) in Vollzeit (100 %)
GemeindewaldaufseherIn (m/w/d) in Teilzeit (50 %)
Folgende Bewerbungsvoraussetzungen sind zu erfüllen:
- Für Bewerber: abgeleisteter Grundwehrdienst oder Wehrersatzdienst;
- Nachweis einer ärztlichen Untersuchung über körperliche und geistige Eignung sowie Belastbarkeit; pro Stunde sollen im freien Gelände im Aufstieg 500 Höhenmeter bewältigt werden können.
- Positiv abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenbrief, Facharbeiterbrief) oder Matura, NQR 4 (Nationaler Qualifikationsrahmen Österreich, Niveau IV) oder Bereitschaft zur Berufsausbildung (Ausbildungslehrgang in Rotholz von März 2023 bis Februar 2024)
- EDV-Kenntnisse und -Fertigkeiten auf dem Niveau „ECDL-Standard“ oder solche, die diesem Niveau entsprechen
- Führerschein B
- eigener Pkw
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft
Bei Interesse und Eignung umfasst Ihre schriftliche Bewerbung Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen und ist bis spätestens Freitag, 1. Juli 2022, 12.00 Uhr, beim Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant, Hermann Gmeiner-Straße 4, 9990 Nußdorf-Debant, E-Mail:
marktgemeinde@nussdorf-debant.at, (digital oder analog) einzubringen. Die Vergabe der Stelle behält sich der Gemeinderat vor.
Anstellungsvoraussetzungen:
Sie schließen den nächsten Ausbildungslehrgang für WaldaufseherInnen der landwirtschaftlichen Landeslehranstalt Rotholz von 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 positiv ab oder weisen eine abgeschlossene Ausbildung als Waldaufseherin/Waldaufseher oder Forstwartin/Forstwart oder höher nach. Während des Ausbildungslehrganges in Rotholz besteht ein Beschäftigungsverhältnis zur Gemeinde!
Die Tätigkeit als Waldaufseherin oder Waldaufseher umfasst alle Aufgaben und Pflichten, die in § 6 und § 7 der Tiroler Waldordnung 2005 i.d.g.F. sowie in der 79. Verordnung des Landeshauptmannes vom 17. November 2005 über die Dienstanweisung für GemeindewaldaufseherInnen beschrieben sind.
Als Waldaufseherin oder Waldaufseher stehen Sie täglich in Kontakt mit Menschen, beraten diese und finden gemeinsam Lösungen. Daher legen wir auf Ihre kommunikativen Fähigkeiten und hilfreichen persönlichen Eigenschaften großen Wert. Sie treten selbstbewusst und überzeugend auf.
Ihre Entlohnung richtet sich nach dem Kollektivvertrag für WaldaufseherInnen und beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 100 % (40 Wochenstunden) € 2.690,-- brutto und bei einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (20 Wochenstunden) € 1.345,-- brutto. Entsprechende Berufserfahrung und fachliche Qualifikation können zu einem Mehrlohn führen.
Die Gemeinde bietet eine zukunftssichere Anstellung und wird Ihnen einen modernen Arbeitsplatz (Büro) und ein Mobiltelefon zur Verfügung stellen.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 i.V.m. § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister