Wahlkartenantrag für die Nationalratswahl
Wahlkarten für die Nationalratswahl am Sonntag, 29. Septebember 2024 können ab sofort über nachfolgenden Link beantragt werden:
Bildungsscheck der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Im Rahmen der Aktion „Bildungsscheck“ gewährt die Marktgemeinde allen Gemeindebürger:innen beim Besuch bestimmter Bildungsveranstaltungen einen finanziellen Zuschuss, der pro Person und Kalenderjahr maximal € 50,-- beträgt. Gefördert werden ausgewählte Veranstaltungen vom Bildungshaus Osttirol, der Erwachsenenschule Nußdorf-Debant und des ASKÖ-Projektes „Xund im Alter“.
Alle Informationen zum ausgewählten Programm und zur Abwicklung der Förderung können der Amtlichen Mitteilung entnommen werden.
Amtliche Mitteilung 09/2024
Nachbarschaftshilfe "Von mir zu dir"
SENIORmobil FahrerInnen gesucht
- Für Fahrten mit unserem SENIORmobil in den Gemeinden: Dölsach, Iselsberg-Stronach, Lavant, Nikolsdorf , Nußdorf-Debant und nach Lienz, suchen wir freiwillige Fahrer:Innen.
- Für unser Angebot am Dienstag oder Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, alle 14 Tage
Interessierte können gerne bei „Schnupperfahrten“ einen unserer aktuellen Fahrer:Innen begleiten, damit diese einen besseren Eindruck über den Ablauf bekommen.
Essen auf Rädern – ehrenamtliche FaherInnen/ BegleiterInnen gesucht
Für den 14-tägig ehrenamtlichen Dienst als FahrerIn oder BegleiterIn, am Mittwochvormittag (11:00 bis 13:30 Uhr). Gefahren wird immer Team, Führerschein „B“ und Fahrpraxis sind erforderlich. Das Fahrerteam wird vom Sprengelpersonal ausreichend eingeschult und wir stehen bei Fragen immer zur Verfügung.
Das Essen wird in Warmhalteboxen beim Standort übernommen und an die Klienten in den Sprengelgemeinden Nußdorf-Debant, Dölsach, Iselsberg-Stronach, Nikolsdorf und Lavant zugeliefert.
Das Sprengelauto ist bei uns in der Sprengelgarage geparkt und die Einsatzliste mit Schlüssel liegt im Büro zur Abholung bereit. Die FahrerInnen oder BegleiterInnen können untereinander bei Verhinderung tauschen oder der Sprengel sucht entsprechenden Ersatz. Das Sprengelfahrzeug ist Vollkasko- und Insassenversichert und die ehrenamtlichen HelferInnen sind zusätzlich über unsere Betriebsbündel-Versicherung (Haft- und Rechtschutz) abgesichert.
Alle weiteren Informationen auf unserer Homepage: www.vonmirzudir.tirol oder im Büro des SGS-Nußdorf Debant.
Bürozeiten: Montag bis Freitag, Tel.: 04852/64633
oder Ansprechpartner:In Annette Huber, Tel.: 0676 848 780 336
Ferien-Kinderbetreuungsscheck der Marktgemeinde
Nach dem im Vorjahr durch den Wechsel des Kindergartens ins neue Bildungszentrum auf 3 Wochen eingeschränkten Sommerbetreuungsangebot stehen für Kindergartenkinder und Schüler im Sommer 2024 fast auf die gesamte Ferienzeit, das sind 7 bzw. 8 Wochen, ausgedehnte Angebote durch das Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OKZ) und den Verein „Volksschule in Bewegung“ zur Verfügung.
Auch heuer gewährt die Marktgemeinde wieder allen Familien für die Kinderbetreuung in den Sommerferien einen finanziellen Zuschussvon € 50,-- pro Kind beim Besuch der Sommerbetreuungsangebote von OKZ, Verein "Volksschule in Bewegung" und der Nationalparkspürnasen.
Alle Informationen zum geförderten Sommerprogramm
Hinweis: Außerhalb der geförderten "Spürnasen"-Veranstaltungen stehen umfangreiche Informationen zum Nationalpark Hohe Tauern mit Tourenprogrammen und Wanderzielen für Groß und Klein auf der Homepage des Nationalparks Hohe Tauern zum Download bereit.
Lärmverordnung der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Für unsere Marktgemeinde gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine Lärmverordnung, die wir Ihnen wieder in Erinnerung rufen dürfen:
Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. September nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des ganzen Jahres untersagt.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde im Einsatz stehen.
Leerstandsabgabe
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger!
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen, sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer!
Wir dürfen Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes informieren (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen, welche erstmalig bis zum 30. April 2024 zu entrichten ist.
Diese Abgabe betrifft grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand). Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Verwendung des Wohnsitzes, unabhängig von einer auf diesem Wohnsitz (als Haupt- oder Nebenwohnsitz) bestehenden Meldung nach dem Meldegesetz.
Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr bis zum 30. April (wie erwähnt erstmalig im Jahr 2024) an die Gemeinde zu entrichten. Zur Selbstbemessung können Sie das Formular "Erklärung zur Leerstandsabgabe" verwenden (bitte ausfüllen und spätestens bis zum 30.04.2024 der Gemeinde übermitteln).
Die Höhe der Leerstandsabgabe hat der Gemeinderat für Nußdorf-Debant in seiner Sitzung am 15.11.2022 festgesetzt. Die entsprechende Verordnung kann auf der Homepage unserer Marktgemeinde https://www.nussdorf-debant.at/buerger/service/gebuehren/steuern unter dem Menüpunkt Freizeitwohnsitz-/Leerstandsabgabe nachgelesen werden.
Das gesamte Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (2. Abschnitt – Leerstandsabgabe, mit z.B. Ausnahmen von der Abgabepflicht) kann unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20220912_86/LGBLA_TI_20220912_86.html nachgelesen werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, auf der Homepage des Landes Tirol/Abteilung Gemeinden einen zu diesem Thema erstellten Leitfaden herunterzuladen: https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/ → Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz.
Änderung der Bankverbindung
Wir dürfen Sie informieren, dass sich aufgrund einer Fusion unserer Hausbank mit der Raiffeisenbank Sillian unsere Bankverbindung geändert hat.
Bitte benutzen Sie ab sofort für zukünftige Abbuchungen/Überweisungen folgendes Konto:
Bank: Raiffeisenkasse Sillian – Lienzer Talboden
BIC: RZTIAT22368
IBAN: AT25 3636 8000 0722 0007
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Ing. Andreas Pfurner
Ehrung für Tiroler Traditionsbetriebe
Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Tiroler Traditionsbetriebe“ heuer wieder Unternehmen mit 30, 40, 50, 60, 70, … Jahren Betriebstätigkeit, die Mitarbeiter beschäftigen, ehrt.
Alle heimischen Betriebe, die 2024 ein solches Jubiläum feiern, sind eingeladen, sich unter der Internetadresse www.tirol.gv.at/unternehmerehrung anzumelden. Hier sind auch die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ehrung ersichtlich.
Neuer FLUGS-Standort eröffnet!
Die Regionalenergie Osttirol betreibt unter der Marke FLUGS ein eCarsharing Projekt in Osttirol, welches aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert wird. Mit FLUGS eCarsharing vernetzen wir Osttirol und Oberkärnten durch eine neue Form der Regionalität und schaffen damit gemeinsam mit unseren Standortpartnern wichtige Infrastruktur im ländlichen Raum. eCarsharing ermöglicht allen FLUGSER:INNEN klimafreundlich, flexibel und zu günstigen Tarifen (ab € 2,50/Std.) durch Osttirol und darüber hinaus (inkl. Jahresvignette) zu fahren.
In Nußdorf-Debant wurde Ende Oktober ein FLUGS Standort am Gemeindeparkplatz (Hermann Gmeiner-Straße) eröffnet.
Nähere Infos zu den Tarifen und der kostenlosen Registrierung findest du unter www.flugs.info.
Foto (c) VonderWiese