
Coronavirus Information
Aufgrund der hohen Anzahl von Covid19-positiv getesteten Personen und der neuen gesetzlichen Vorgaben (3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 27/2021) ist für den Parteienverkehr im Marktgemeindeamt folgendes zu beachten:
- Im Sinne des Gesundheitsschutzes ersuchen wir um vorrangige Kontaktaufnahme mit dem Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant
- per Telefon (+43 4852 62222) oder
- per Email (marktgemeinde@nussdorf-debant.at)
- In dringenden Angelegenheiten, die nicht online oder telefonisch erledigt werden können, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Abteilung ersucht.
Für den Parteienverkehr ist das Amtsgebäude geöffnet:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 16:00 - 19:00 Uhr
Beim Betreten des Amtsgebäudes sind jedenfalls folgende Verhaltensregeln einzuhalten:
- Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. eine dem höheren Standard entsprechende Maske
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
- Nach Möglichkeit Desinfizierung der Hände - dazu werden entsprechende Desinfektionsspender bereitgestellt.
Müllhof
Im Müllhof Nußdorf-Debant herrscht Normalbetrieb. Es gelten die regulären Öffnungszeiten (Mittwoch 16.00-18.00 Uhr, Freitag 16.00-18.00 Uhr; jeden 1. Samstag im Monat 09.00-12.00 Uhr – statt Freitagsöffnung)
Besucher des Abfallwirtschaftszentrums werden ersucht, einen Mund-/Nasenschutz (FFP2) zu tragen sowie den Schutzabstand von mindestens 2 m zu anderen Personen ständig einzuhalten.
3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV, BGBl. II Nr. 27/2021)