Hundesteuerverordnung
31. Januar 2012
der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
In der Marktgemeinde Nußdorf-Debant ist seit 01.01.2012 die Hundesteuerverordnung in Kraft.
Der Verordnungtext: Download
Das Landespolizeigesetz (§ 6a Abs. 8) verpflichtet alle Halter eines mehr als drei Monate alten Hundes, der Gemeinde die Haltung des Hundes zu melden. Das Formular steht zum Download bereit.

